Adoptierte suchen ihre Herkunft
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Tipps & Tricks
Der nachfolgende Bericht wurde aus den Erfahrungen von Müttern und Kindern, die sich wieder gefunden haben, zusammengestellt. Er soll ein wenig Hilfestellung geben für alle, die überlegen, sich auf die Suche zu begeben.
Der erste Kontakt - Adoptierte
In den meisten Fällen finden Adoptierte ihre leiblichen Mütter. Sei es über das Jugendamt, durch Unterlagen der Adoptiveltern oder aus den Einträgen im Personenstandsbuch bzw. der Personenstandsurkunde, aus welcher die Abstammung ersichtlich ist.
In vielen Adoptionsratgebern steht, dass Adoptierte vielfach nur daran interessiert sind zu erfahren, wem sie ähnlich sehen, welche Erkrankungen es in der leibl. Familie gibt und welche Gründe zur Adoption führten. Wenn Sie darüber hinaus den Wunsch oder die Hoffnung haben, dass sich aus dem ersten Kontakt vielleicht ein positives Verhältnis zu Ihren leiblichen Eltern entwickelt, möchten wir Ihnen nachstehend aus unseren Erfahrungen heraus einige Tipps und Ratschläge geben.
- Suche über das Jugendamt
Beim Weg über das Jugendamt, schreibt dieses die leiblichen Eltern an, in der Regel ist es die Mutter und gibt den Wunsch nach der Kontaktaufnahme weiter. In vielen Fällen beginnt jetzt für die Adoptierten das Warten, was sehr nervenzehrend sein kann. Bitte bedenken Sie dabei, dass Ihre Mutter sich nicht auf den Zeitpunkt Ihrer Suche einstellen konnte. Diesen Vorteil hat immer derjenige auf seiner Seite, der die Initiative übernimmt.
Beispiel für das Anschreiben eines Jugendamtes:
Sehr geehrte Frau ....
dieser Brief wird Sie sicherlich überraschen, denn er bezieht sich
auf Andrea - das Kind, das vor 21 Jahren zur Adoption freigegeben
wurde.
Sie hat sich sehr positiv entwickelt und es ist immer wieder der
Wunsch gekommen, etwas über ihre Wurzeln zu erfahren. Andrea - heißt heute Jana. Sie hat sich mit diesem Wunsch jetzt an uns gewandt. Falls es möglich ist, möchte sie ihre leibliche Mutter und ihren leiblichen Vater kennen lernen.
Ich kann mir vorstellen, dass dieses Anliegen sehr vieles in Ihnen
aufwühlt. Es ist sicher nicht ganz einfach, sich dieser Begegnung zu
öffnen. Wenn sie es wünschen, können wir vorher über alles sprechen
und sie haben natürlich die Entscheidungsfreiheit.
Ich würde mich freuen bald von Ihnen zu hören.
MfG
Im Auftrag
Berücksichtigen Sie bei der nun folgenden Wartezeit auch, dass es neben persönlichen Gründen, an ganz alltäglichen Dingen liegen kann, wenn die Antwort Ihrer Mutter länger dauert, z.B. Urlaub, Umzug, Krankenhausaufenthalt, etc.
Wenn das Jugendamt nicht kooperativ ist, bleiben Sie hartnäckig. Die Behörden sind gesetzlich verpflichtet, Sie bei der Suche nach Ihrer Herkunft zu unterstützen.
siehe:
§ 9 b AdVermiG (Aufbewahrungsfrist und Einsichtsrecht)
§ 25 SGB X (Akteneinsicht)
§ 61 PStG (Einsicht)
- Suche ohne Vermittlung des Jugendamtes
Sie haben (über ihre Adoptiveltern / Personenstandsurkunde (Abstammungsurkunde)/ sonstige Unterlagen) den Namen und die Adresse Ihrer Mutter in der Hand. Jetzt stellt sich die Frage, wie geht man vor? Telefon – Brief – oder Besuch?
Wir würden immer empfehlen, den ersten Kontakt per Brief herzustellen. Bedenken Sie bitte, auch wenn das Gefundenwerden für Ihre Mutter positiv ist, erlebt sie i.d.R. eine tiefe Erschütterung, die verkraftet werden muss. Einen Brief kann man sich immer wieder durchlesen und dann antworten, wenn sich die ersten Gefühlsstürme etwas gelegt haben.
Sollten Sie den Telefonweg wählen, würden wir in jedem Fall davon abraten z.B. auf den Telefonanrufbeantworter zu sprechen:
„Guten Tag, Frau …, mein Name ist …, bitte rufen Sie mich zurück.“
Und wenn Frau … dann zurückruft und am anderen Ende erfährt, dass sie nach 25 Jahren ohne es zu wissen, ihre/n eigene/n Tochter/Sohn angerufen hat, fällt sie vor Schock erst einmal in Ohnmacht (oder je nach Verfassung tot um ;-).
Von einem persönlichen Besuch für die erste Kontaktaufnahme raten wir ab. Sie wissen normalerweise nichts oder wenig über Ihre Mutter und es kann für Sie evtl. zu einer unerfreulichen Begegnung werden, die sie sich selbst ersparen sollten. In ihrer Überraschung könnte Ihre Mutter vielleicht ganz anders reagieren, als sie es nach einer Phase der Vorbereitung tun würde.
Unserer Meinung nach ist die erste Kontaktaufnahme über das Telefon nur bedingt, ein persönlicher Besuch meistens aber nicht geeignet, um die erste „Hürde“ zu nehmen.
Der erste Kontakt - Mütter
Mütter haben nur zwei Möglichkeiten nach ihren Kindern zu suchen. Über das Jugendamt oder über verschiedene Suchdienste. In beiden Fällen gibt es i.d.R. nur den schriftlichen Weg.
- Über das Jugendamt
Sie wenden sich an das Jugendamt mit der Bitte um Kontaktaufnahme zu ihrem Kind. Ist das Jugendamt kooperativ wird es versuchen, den Aufenthaltsort der/s volljährigen Adoptierten zu ermitteln und ihr/ihm Ihren Kontaktwunsch weiterleiten.
Häuft schreibt das Jugendamt aber zunächst die Adoptiveltern an. Geben die Adoptiveltern ihr Einverständnis, nehmen diese oder das Jugendamt Kontakt mit ihrem Kind auf. Evtl. können Sie auch einen persönlichen Brief beilegen.
Verweigern die Adoptiveltern die Kontaktaufnahme, haben Sie je nach Einstellung der Jugendamtsmitarbeiter kaum eine Möglichkeit etwas dagegen zu unternehmen, egal wie alt Ihr Kind mittlerweile auch sein mag. Sie können es lediglich nach einiger Zeit nochmals versuchen und darauf hoffen, dass sich die Einstellung geändert hat oder dass Sie auf eine/n aufgeschlossenere/n Sachbearbeiter/in stoßen.
"Regula Bott: Als Begründung für die Vorab-Anfrage (der Jugendämter) bei den Adoptiveltern wurden und werden unterschiedliche Argumente herangezogen, die allesamt nicht überzeugen können. So wird manchmal schlicht die eigene Arbeitserleichterung als Grund genannt, weil die aktuelle Adresse der erwachsenen Adoptierten auf diesem Wege schneller zu erfahren sie. Oder es wird auf die natürlichen Rechte und Pflichten der Adoptiveltern nach Art. 6 Grundgesetz verwiesen. Solange nicht bekannt sei, ob eine Aufklärung über die Adoption erfolgt ist, wäre die direkte Ansprache der erwachsenen Adoptierten ein unzulässiger Eingriff in die adoptiv-elterlichen Rechte. Dieses Argument durfte und darf allenfalls für minderjährige bzw. heutzutage nur noch für unter 16-jährige, auf keinen Fall aber für erwachsenen Adoptierte gelten! Tatsächlich scheint wesentlich für die Vorab-Anfrage die ungebrochene und unreflektierte Identifikation der Vermittlerinnen und Vermittler mit den Adoptiveltern zu sein, denen eine absolute elterliche Verantwortung und Entscheidungsbefugnis quasi unendlich und unbegrenzt zugestanden wird. Ein derartiges lebenslanges Veto-Recht von Eltern ist bei keiner anderen Familienkonstellation vorgesehen oder auch nur vorstellbar!"*
- Über Suchdienste
Sofern es professionellen Suchdiensten gelingt, den Namen und die Anschrift Ihres Kindes zu ermitteln, wird dieses angeschrieben und gefragt, ob es Kontakt haben möchte. Ist die Antwort positiv, erhält es Ihre Zugangsdaten und kann Sie anschreiben. Ist die Antwort negativ, haben Sie keine weitere Möglichkeiten einer Kontaktaufnahme Ihrerseits. Beachten Sie bitte, dass Sie in jedem Fall die Gebühren bezahlen müssen, wenn der/die Gesuchte gefunden wurde. Die meisten Suchdienste verlangen sogar in jedem Fall eine Bezahlung, egal ob der/die Gesuchte gefunden wurde oder nicht.
Eine weitere Suchmöglichkeit gibt es über verschiedene private Homepages, die oft eine Kartei für Suchende eingerichtet haben.
Sinngemäß gilt für die erste Kontaktaufnahme durch Mütter das Gleiche wie für Adoptierte. Rechnen Sie von vorneherein mit einer mehr oder weniger langen Wartezeit nach der ersten Kontaktaufnahme, damit Sie nicht zu sehr frustriert sind, wenn wieder keine Antwort im Briefkasten liegt.
- Über Google (Internet)
"Über Google" steht hier in dieser Aufzählung zwar als letzter Weg, es könnte aber auch der erste und erfolgsversprechende sein.
* Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (Hrsg.):
"Die Unterstützung bei der Suche von und nach Adoptierten
ist eine Frage der Einstellung
und nicht ein Problem von – fehlenden – Paragraphen."
Zu bestellen ist die Handreichung unter: Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle, Regula Bott, Zentrale Behörde für Auslandsadoption, Südring 32, 22303 Hamburg, Tel.: 040/428635005,
E-Mail: gza@bsf.hamburg.de
Zu den rechtlichen Grundlagen und gesetzlichen Rahmenbedingungen sind zuallererst das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde zu nennen (Art. 2 in Verbindung mit Art 1 Grundgesetz). Sie erfordern, dass ein Mensch Kenntnis von seiner Abstammung erhalten kann – Bundesverfassungsgericht: Beschluß v. 18.01.1989, FamRZ 1989, 147; Urteil v. 31.01.1989, FamRZ, 1989, 225.
Darüber hinaus sind zu beachten: die „UN-Kinderrechtskonvention“ Art. 7 und 8 sowie das „Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption“, Art. 30.
Im Adoptionsvermittlungsgesetz gibt es mit dem neuen § 9 B AdVermiG in der Fassung vom 1. Januar 2002 erstmalig eine klare Vorgabe für die Aktenaufbewahrungsffrist und das Akteneinsichtsrecht. Einzubeziehen sind außerdem SGB X § 25, BGB § 1758 (mit Einschränkung) sowie PStG § 61.
Und schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass:
- die Vormundschaftsakten im Zusammenhang mit Adoption grundsätzlich unbegrenzt aufbewahrt werden müssen; Adoptionen werden vom Vormundschaftsgericht beschlossen, so dass in den dortigen Unterlagen die persönlichen Daten über die von der Adoption betroffenen Personen vorhanden sind. Die unbegrenzte Aufbewahrung von Vormundschaftsakten im Zusammenhang mit Adoptionen ist von besonderer Bedeutung für Anfragen, bei denen die Daten über die gesuchte/n Person/en nur unvollständig bekannt sind bzw. die Unterlagen in der Vermittlungsstelle des Jugendamtes vernichtet wurden oder verloren gegangen sind. Auch bei der Auskunftsverweigerung von Standesämtern mit Bezug auf den § 61 PStG können die Vormundschaftsakten weiterhelfen.
- die Meldebehörden grundsätzlich Auskünfte erteilen müssen über den aktuellen Wohnort einer im Melderegister verzeichneten Person, ohne dass es einer besonderen Begründung bedarf. Wichtig sind dabei die Informationen über den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie möglichst eine frühere Adresse. Auskünfte werden nur dann nicht gegeben, wenn bei einer Person aus Gründen der Sicherheit ein Sperrvermerk vorhanden ist, was aber sehr selten vorkommt. Für Behörden sind Auskünfte aus dem Melderegister gebührenfrei, private Anfragen sind kostenpflichtig. Die Gebühren werden von den Bundesländern selbst festgelegt und können daher unterschiedlich hoch sein. In Hamburg (Stand: 1/2005) beläuft sich die Gebühr für eine einfache Antwort auf 6,00 €, für eine Archivauskunft auf 16,50 €.
Allgemeines
Jede Inkognitoadoption hat im Leben der Betroffenen tiefe Spuren hinterlassen. Auf beiden Seiten gab es einen Verlust. Jeder verarbeitet das anders, aber kaum einer der Beteiligten hat dies ohne seelische Schäden überstanden.
Bevor Sie sich auf die Suche machen, werden Sie sich klar darüber, was Sie zu finden hoffen und wie weit Sie dazu bereit und in der Lage sind, einen anderen Menschen in Ihr Leben einzulassen. Informieren Sie sich v o r der Suche über die „andere Seite“. Über Adoptierte gibt es reichlich Lektüre, mittlerweile aber auch einige Publikationen über abgebende Mütter. Versuchen Sie, für die seelischen Verletzungen der anderen Seite Verständnis aufzubringen.
Nehmen Sie sich Zeit und gehen Sie behutsam miteinander um.
Als Adoptierte/r bedenken Sie bitte, dass, je länger die Adoption zurückliegt, die abgebenden Mütter früher in den meisten Fällen von allen alleine gelassen und oftmals von ihrer Umgebung geächtet wurden. Wenn Sie den Kontakt hergestellt haben, kann es sein, dass Ihre Mutter erst einmal ihr eigenes Adoptionstrauma aufarbeiten muss. Möglich ist auch, dass der Ehemann, Geschwister und das gesamte Umfeld nichts von der Adoption wissen, wodurch die gefundene Mutter sich in einer Ausnahmesituation befindet, mit der sie häufig zunächst nicht zurechtkommt. Gespräche über die Vergangenheit sollten vorsichtig angegangen werden. Haben Sie zuerst Kontakt mit dem Vater aufgenommen, bedenken Sie bitte, dass viele Mütter von den Vätern häufig wegen der Schwangerschaft verlassen wurden und dadurch erst der Weg in Richtung Adoption führte.
Müttern sollte vor der Suche bewusst sein, dass sie kein Kind mehr vorfinden werden sondern einen erwachsenen Menschen, der eine Entwicklung hinter sich hat, von der sie nichts wissen und an der sie nicht teilhatten. Vielfach werden sie zumindest vorübergehend Schuldzuschreibungen erleben oder den Vorwurf hören, dass sie ihr Kind weggeben haben, weil sie es nicht wollten. Auch wenn Sie alle Umstände und Gründe darlegen, machen Sie sich darauf gefasst, dass Ihr Kind es nicht versteht oder anders sieht. Das muss nicht so sein oder es kann sich im Laufe der Zeit wandeln. Manchmal verstehen sich Mütter und Kinder auch vom ersten Moment an.
Adoption ist ein Vorgang der tief in das elementarste Empfinden eines Menschen eingreift. Sowohl während der Suche, als auch später beim kennen lernen, wird es auf beiden Seiten viele Höhen und Tiefen geben. Adoptierte und Mütter sollten sich vor und während der Suche die Unterstützung anderer Menschen sichern, in der Familie, bei Freunden und/oder durch eine Selbsthilfegruppe. In einer Selbsthilfegruppe haben Sie Kontakt zu anderen Menschen mit gleichem Schicksal, die sich gegenseitig unterstützen, bei Problemen helfen oder sich auch ganz einfach mit Ihnen freuen.
Wir drücken Ihnen die Daumen für eine erfolgreiche Suche und wünschen viel Glück für die Zeit danach.

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