Wider das Inkognito

dass es extremsituationen geben mag, die eine vollkommene trennung von den leiblichen eltern und verwandten auf jahre hinaus erforderlich machen, will ich nicht bestreiten. diese faelle rechtfertigen allerdings nicht die generelle inkognito-praxis!!! im gegenteil, eine sinnvolle regelung muesste anders herum funktionieren: der/die adoptierte behaelt bei adoption seine herkunfts-rechte, auf die er spaetestens ab volljaehrigkeit, so er dies will, wieder zugreifen koennen soll. adoptionale rechtsbestaende kommen HINZU, ERSETZEN ABER NICHT HERKUNFTSRECHTSBESTAENDE. fuer spezielle faelle, die allerdings ausreichend begruendet und gerichtlich festgestellt sein muessen, sollte es tatsaechlich ein ausforschungsverbot, vielleicht sogar lebenslang auf herkunfts-seite geben. hier geht es um personenschutz. wenn der/die adoptierte eines tages allerdings schritte in richtung herkunft setzen will, sollten hier die rechtlichen, administrativen etc. tueren offen stehen.
wie schon des oefteren festgestellt wurde, machen diese extremfaelle einen geringen anteil an den adoptionen aus, muessen aber immer wieder fuer das gesamte inkognito-adoptions-system als plakative rechtfertigung herhalten. und das ist v.a. absolut unfair gegenueber jenen frauen, die in erster linie aus purer not, mangelnder familiaerer und staatlicher unterstuetzung sowie mangelhafter informiertheit sich in den finsteren einbahntunnel adoption treiben liessen an dessen ende sie dann nicht nur ihr kind verloren haben, sondern ihr kind auch sich selbst verlieren wird ...
"DIE WAHRHEIT IST DEM MENSCHEN ZUMUTBAR." Ingeborg Bachmann