Harald Paulitz  - 1997 - „Offene Adoption – Ein Plädoyer“ S. 23 ff.

 

 

Welche Gründe gibt es für Adoptiveltern, die Adoptionstatsache zu verschweigen?

 

 

Bei Adoptiveltern handelt es sich überwiegend um unfreiwillig kinderlose Paare; in den meisten Fällen ist die Infertilität eines oder beider Eheleute für diese Situation verantwortlich und wird häufig als persönlicher Makel empfunden. In allen hochzivilisierten Staaten nimmt die Sterilität in beängstigendem Ausmaß zu. Wissenschaftler gehen heute von einer Quote von 20-23% aus. Die Tatsache der unfreiwilligen Kinderlosigkeit kann nicht mehr länger individualisiert und tabuisiert werden; allein der psychische Druck wird zu einem gesundheits- und gesellschaftspolitischen Problem.

 

Ein Kind „aus eigenem Fleisch und Blut“ hat im allgemeinen Bewusstsein – genauer wohl im Unterbewusstsein – einen ganz anderen Stellenwert als ein „fremdes“ Kind; deshalb ist es zwar traurig, aber nachvollziehbar, wenn Adoptiveltern ihr angenommenes Kind als „zweite Wahl“ empfinden bzw. empfinden müssen. Allerdings haben wir es heutzutage bei der Adoption nicht selten sogar mit einer Lösung „dritter Wahl“ zu tun, da immer mehr Ehepaare erst dann den Weg zur Adoptionsvermittlungsstelle finden, nachdem sie sich zuvor langwierigen und in aller Regel schmerzhaften Sterilitätsbehandlungen, die negativ verlaufen sind, unterzogen haben (vgl. Wischmann 1996).

 

Zweifellos ist das Verschweigen und Verleugnen der Adoptionstatsache letztlich für alle Beteiligten bzw. Betroffenen im Adoptionsdreieck (leibliche Eltern, Kind, Adoptiveltern) schädlich und nicht selten krankmachend. Die leiblichen Eltern bzw. die Mütter, in der Regel sehr junge Frauen, fast noch Jugendliche, die meist in einer psychischen und materiellen Notsituation ihr Kind zur Adoption „freigeben“, werden durch die Inkognito-Adoption und das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Offenbarungs- und Ausforschungsverbot (§ 1758 BGB) abgespalten und ausgegrenzt. Diese jungen Frauen werden nach ihrer nicht immer ganz freiwilligen Einwilligung in die Adoption ihres Kindes weder begleitet noch betreut, weil den Adoptionsvermittlungsstellen die personellen (und damit materiellen) Ressourcen fehlen. In den zuständigen Ämtern und Behörden ist die Ansicht, dass die Aufgabe der Adoptionsfachkraft mit Ausspruch der Adoption durch das Vormundschaftsgericht beendet ist, weit verbreitet. Hilfe und Unterstützung wird häufig sogar den Frauen verweigert, die häufig erst nach vielen Jahren oder gar Jahrzehnten nach der Adoptionsfreigabe ihres Kindes wieder in Erscheinung treten.

 

Das Adoptivkind wird, wie bereits beschrieben, getäuscht, d.h. mit phantasiereichen und halbmystischen Geschichten konfrontiert oder richtig belogen. Wenn es aufgeklärt wird, ist dieser Akt häufig mit der eher nonverbal vermittelten Botschaft verbunden, dass es keine weiteren Fragen stellen und die Angelegenheit als erledigt betrachten solle. Das Adoptivkind, wie alle Kinder von der Zuwendung der Eltern sehr abhängig, versteht diese Botschaft normalerweise sehr gut und hält sich aus Angst vor Liebesverlust auch daran.

 

Die Adoptiveltern schließlich tun sich mit dem permanenten Tabuisieren der Adoptionstatsache, mit ihren Tricks und Lügengeschichten sowie ihrem generellen Falschspiel auf Dauer auch keinen Gefallen. Sie ahnen, wenn sie ehrlich sind, dass dieser Umgang eher Distanz schafft als das Vertrauensverhältnis zu dem Kind zu stützen. Das disharmonische Verhältnis entsteht in der Regel eher zwischen Adoptivmutter und –kind, da die Existenz der leiblichen Mutter bedrohlich und konkurrent wirkt und deshalb permanent ausgeblendet wird. Die Folgen sind häufig innere Unruhe und Nervosität, Konzentrations- und Lernstörungen sowie nicht selten auch psychosomatische Erkrankungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gerade in der Pubertät setzt sich jeder Mensch mit seiner Identität auseinander. Dabei nehmen Fragen nach dem Ursprung einen großen Stellenwert ein. Für Adoptivkinder ist diese Phase besonders schwierig, weil, bildlich gesprochen, ihre Lebenslinie nicht linear verlaufen ist. Diese Kinder sind darüber hinaus mit der Situation konfrontiert, dass sie, warum auch immer, nicht von ihrer leiblichen Mutter (in der Regel) oder den leiblichen Eltern aufgezogen werden konnten, und müssen sich der Tatsache stellen, dass sie nicht in deren Lebensplanung gepasst haben. Häufig entwickeln sie Minderwertigkeitsgefühle oder Vorstellungen, wertlos zu sein. Gegenteilige Gefühle – also besonders auserwählt oder etwas Besonderes zu sein, was selbstsicher und stolz macht – treten wesentlich seltener auf. Sie haben es also während dieser Phase ihrer Entwicklung im Vergleich zu anderen Kindern doppelt schwer.

 

Eines ist sicher deutlich geworden: Inkognito-Adoptionen sind in Wirklichkeit nicht zu realisieren, weil der Mensch keine Ware ist, die man einfach übereignen kann. Deshalb ist es unerlässlich, die Aufklärung des Adoptivkindes über seine Abstammung und Herkunft zur Pflicht von Adoptiveltern zu erklären. Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, entsprechende Regelungen vorzunehmen.

Das Elternrecht (s. Art. 6 II GG) darf nicht überstrapaziert werden.