Justizverbrechen vollziehen sich per definitionem nicht durch den Bruch von Recht, sondern durch den Missbrauch von Recht.
Das gibt ihnen zu allen Zeiten erst die ganze Teufelei -
da sie als Unrecht in ihrer Zeit niemals einklagbar sind.
Bei Jugendamtsverbrechen arbeitet die Zeit
"Zum Wohle des Kindes"
immer gegen die leiblichen Eltern.
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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
GRUNDGESETZ
für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 6
[Ehe und Familie; nichteheliche Kinder]
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
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Nelson Mandela „Der lange Weg zur Freiheit“
„Als Student war ich belehrt worden, dass Südafrika ein Land sei, in dem das Gesetz an
höchster Stelle stand und für alle Personen galt, unabhängig von ihrem sozialen Status
oder ihrer offiziellen Position.
Ich glaubte aufrichtig daran, und ich wollte mein Leben auf diese Annahme gründen.
Doch mein Beruf als Anwalt und meine Tätigkeit als Aktivist ließ es wie
Schuppen von meinen Augen fallen.
Ich erkannte, dass es einen Riesenunterschied gab zwischen dem, was ich im Hörsaal erfahren hatte, und dem, was ich im Gerichtssaal erlebte.
Meine idealistische Vorstellung vom Gesetz als Schwert der Gerechtigkeit
wich der Wahrnehmung, dass das Gesetz ein Werkzeug war,
das die herrschende Klasse benutzte,
um die Gesellschaft nach ihren Wünschen zu gestalten.