Christine Swientek
„Die abgebende Mutter im Adoptionsverfahren“ Resümee S. 376 ff.
Art. 6 GG:
… und diesen Anspruch hat die Mutter mit Kind und nicht, indem man sie gegen ihren Willen vom Kind trennt, ohne dass sie erst einmal erproben konnte, ob sie überhaupt in der Lage ist, ihr Kind aufzuziehen. Das praktizierte Adoptionsrecht, das in manchen fragwürdigen Fällen noch „Recht“ sein mag, jedoch nicht mehr Moral, geht unausgesprochen von einer Fähigkeit der Vermittler aus, die diese weder haben noch haben können: von der Fähigkeit zu prognostizieren. „Wo hat ein Kind es besser?“ ist die simple Frage, die dem gesamten Vermittlungshandeln zugrund liegt. Bislang ist sie nicht schlüssig beantwortet worden. Außer für einige wenige Extremfälle kann kein menschliches Wesen vorhersagen, wie sich ein Kind in der einen oder anderen Familie, wie sich diese jeweilige Familie entwickeln wird – ja noch nicht einmal, welche Erziehungsziele durch die Adoption eigentlich angestrebt werden können.
Adoption ist die wohl am wenigsten hinterfragte und katamnestisch untersuchte Jugendhilfe-Maßnahme in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der vorliegenden Arbeit wurde ein Anfang gemacht, die bisher totgeschwiegene Seite der Adoption zu beleuchten, zu befragen, aufzuzeigen, dass hier zugunsten einer weitgehend unsicheren Prognose und auf der Grundlage eines überstrapazierten Rechtsbegriffs („Kindeswohl“) eine Bevölkerungsgruppe „auf der Strecke bleibt“, der das Grundgesetz einen ganz besonderen Schutz zugebilligt hat: Mütter!
Dass es sich überwiegend um ledige Mütter handelt, ändert nichts an der Verpflichtung des Staates, Mutter und Kind bzw. Mutter mit Kind zu schützen. Staatliche Stellen gehen inzwischen dazu über, ihre eigenen Hilfsangebote als unzureichend zu deklarieren und den Müttern eine besondere Verantwortlichkeit zu bescheinigen, wenn sie von diesen Maßnahmen keinen Gebrauch machen.
Die Adoptionsvermittlung richtet sich zunehmend an den Prinzipien der freien Marktwirtschaft aus, die orientiert sind an Angebot und Nachfrage. Die Nachfrage nach Kindern ist groß: „sterile Eheleute“ erheben mehr und mehr Anspruch darauf, „wenigstens“ ein fremdes Kind aufzunehmen – der Ersatzkindcharakter ist in vielen Fällen nicht zu übersehen, die Problematik der Zwei-Sorten-Kinder, wenn leibliche nachgeboren werden (in 10 – 30 % aller Fälle!) ebenfalls nicht.
Adoption ist noch immer die billigste „Hilfs-„maßnahme für den Staat – es fallen weder Kosten für das Kind noch für die Mutter an. Die Adoptiveltern werden so ausgesucht, dass sichergestellt ist, dass sie auch in Zukunft keine Leistungen vom Staat erbitten müssen.
„Das Jahresgehalt einer Sozialarbeiterin wird durch die Adoptionsvermittlung von jährlich nur zwei aus öffentlichen Mitteln in Heimen versorgten Kindern wieder voll ausgeglichen“, schreibt Anneke Napp-Peters 1978 (S. 58).
1986 genügt bei den gestiegenen Heimkosten bereits die Vermittlung eines Kindes, um die Kosten für eine Vermittlerin auszugleichen. Betrachtet man die Geschichte der Heimerziehung, die gleichzeitig auch eine Geschichte der Alternativen zur Heimerziehung ist, kann man feststellen, dass Pädagogen sich stets vor den Karren von Finanzinteressen des Staates haben spannen lassen! Irgendein „pädagogisches Argument von irgendeinem Pädagogen kann für und gegen jede Maßnahme eingewendet werden. Der finanzielle Aspekt – für Sozialpädagogen stets sehr anrüchig – wird von Politikern ganz offen angesprochen: in der Diskussion um die Neuregelung des Adoptionswesens wird darauf hingewiesen, dass „sich die Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern in Heimen und Pflegestellen vermindern, wenn diese Kinder in größerem Umfang als bisher zur Adoption freigegeben werden“ (Drucksache der BR 7/75, S. 2, zit. Nach Napp-Peters 1978, S. 58). „Der Bund wird nicht mit Kosten belastet. Für Länder und Gemeinden können … geringe Kosten entstehen, die jedoch zum großen Teil wieder ausgeglichen werden können“ (a.a.O.) – durch ein Mehr an Adoptionsvermittlungen. Der Grund, warum Kinder überhaupt erst in Heime und Pflegestellen eingewiesen werden, ist nicht diskutiert – er würde maßgebliche Bereiche der „Alleinerziehenden“-Diskussion tangieren, der Diskriminierung lediger und geschiedener Mütter, einer heute nicht mehr haltbaren Heile-Welt-Ideologie und vor allem der völlig unzureichenden öffentlichen Leistungen für Familienformen, die nicht anerkannt werden sollen.
„Holt die Kinder aus den Heimen“ – der Slogan der 70er Jahre – ist inzwischen ausgeweitet worden auf eine noch unbenannte Strategie, Kinder „frisch“ vom Krankenhaus zu „holen“. Sie sind die begehrte Ware auf dem Vermittlungsmarkt: 90% aller Bewerber wollen neugeborene oder allenfalls 2jährige Kinder! Dass auch mit der neuen Adoptionsgesetzgebung nicht „die Kinder aus den Heimen geholt“ werden können, obwohl die elterliche Einwilligung jetzt durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden kann, liegt eben am niedrigen Marktwert „älterer“ Kinder. Kein Vermittler/Jurist lässt einen Zweifel daran, dass dieser Aspekt der Reform nicht das gewünschte Echo gefunden hat. Aber die Praxis ist findig: durch ganz bestimmte Strategien kann dennoch mit den neuen Paragraphen gearbeitet werden: Verzögerungstaktiken und mangelnde Hilfsangebote lassen die rechtlichen Voraussetzungen „von ganz alleine“ entstehen.
Es gibt Mütter, die wollen ihre Kinder nicht behalten. Sie haben dafür unterschiedliche Gründe, die zu respektieren sind. Diesen Kindern sind neue Eltern zu vermitteln. Sie machen schätzungsweise ein Drittel des gesamten Fremdadoptions-Aufkommens aus. Es gibt Mütter, denen (zunächst) die materielle und soziale Grundlage fehlt, ein Kind aufzuziehen, so wie sie es gerne tun würden. Diese Grundlage hat einer der reichsten Staaten der Welt zu schaffen, wenn er sich als sozial, kinderfreundlich und mütterorientiert anpreist.
Es gibt sicher einige Fälle, in denen Mütter/Eltern gegen ihren Willen fortgenommen werden müssen, um diese zu schützen. Auch hier ist die Adoptionsvermittlung angezeigt. Die Extremfälle (Statistiken über diese Inhalte existieren nicht!) dürfen jedoch nicht dafür benützt werden, mit Hilfe zweifelhafter Prognosen eine Umschichtung der Bevölkerung im Kleinformat vorzunehmen.
In seinen „Gedanken über unsere Zukunft“ hat C.F. von Weiszäcker (1966) im Hinblick auf die internationale Bevölkerungspolitik gesagt:
„Wenn man mit den wirklich gut informierten Biologen, den Genetikern über diese Frage spricht, so erfährt man auch, dass sie, was sie noch nicht immer öffentlich zu sagen wagen, sich nicht darüber täuschen, dass die Begrenzung des Bevölkerungswachstums Hand in Hand gehen wird mit einer Bestimmung darüber, wer Kinder haben darf und wer nicht.“
Diese Diskussion hat drei Jahre später R.W. Leonhardt in Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch aufgegriffen:
„Noch haben wir wohl ein paar Jahre Zeit, zunächst einmal danach zu fragen, wer Kinder haben will und wer nicht – und der Antwort entsprechend zu handeln … Jeder, der Frauen gegen ihren Willen Geburten aufzwingt, trägt dazu bei, dass jene furchtbare Stunde X, in der Volksfortpflanzungsministerien darüber entscheiden wollen, welche Frauen Kinder haben dürfen, näher rückt als nötig“ (1969, s. 330).
Ich führe diese Diskussion weiter, indem ich nach mehrjähriger Konfrontation mit der „anderen Seite der Adoption“ behaupte: Wir haben zwar kein „Volksfortpflanzungsministerium“, aber wir haben Adoptionsvermittlungsstellen, die sich anmaßen darüber zu bestimmen, „welche Frauen Kinder haben dürfen“ und welche nicht, die mit Methoden der Verweigerung, der Halbinformation und selbst der brutalen Kindesfortnahme selektieren. Es sind „nur“ rund 6.000 Kinder pro Jahr. Davon mögen rund 2.000 wirklich freiwillig zur Adoption abgegeben worden sein, möglicherweise mussten 500 von ihren schädigenden Eltern durch Herausnahme und Vermittlung geschützt werden. Alle anderen scheinen „aussortiert“ – von unten nach oben, dorthin, wo sie es angeblich „besser“ haben, dorthin, wo sie den Staat nichts kosten, dorthin, wo aber auch niemand je nachfragte, ob es denn so auch richtig war. Die „Rabenmütter“ können sich derweil an ihrem aufpolierten Image erfreuen, denn:
„Sie gibt ihr Kind zur Adoption frei – eine verantwortungsvolle Entscheidung !
Bayerisches Landes-Jugendamt