Missbrauchende Fachleute
(Angelehnt an die Ausführungen der Arbeitsgruppe „Umgang mit Tätern“ – Medizinische Gesellschaft Basel vom 4. März 2002 – Empfehlung zu Händen des Vorstandes)
Arzt und Ärztin dürfen ein sich aus der ärztlichen Tätigkeit ergebendes Abhängigkeitsverhältnis nicht missbrauchen, insbesondere darf das Verhältnis weder emotionell noch sexuell noch materiell ausgenutzt werden.
Art. 4 StO FMH in Kraft seit 01.07.1997
World Medical Association: Declaration of Helsinki (2000):
2. It is the duty of the physician to promote and safeguard the health of the people. The physician’s knowledge and conscience are dedicated to the fulfilment of this duty.
3. The Declaration of Geneva of the World Medical Association binds the physician with the words, “The health of my patient will be my first consideration”, and the International Code of Medical Ethics declares that, “A physician shall act only in the patient’s interest when providing medical care which might have the effect of weakening the physical an mental condition of the patient.”
Adopted by the 18th WMA General Assembly, Helsinki, Finland, June 1964 and amended at Tokyo 1975, Venice 1983, Hong Kong 1989, Somerset West 1996, and Edinburgh, October 2000 (Bull. Med. Eth., October 2000, 8-11)
Vergleichbare Deklarationen von und für die Fachleute der Jugendämter/Adoptionsvermittlungsstellen habe ich bisher nicht finden können.
In der Abhandlung der Arbeitgruppe „Umgang mit Tätern“ steht unter ‚Exekutive Summary’:
Es geht bei dieser Thematik auch um die Wahrnehmung einer Verantwortung, die uns als Berufsorganisation sowohl gegenüber den Patienten als auch gegenüber Kollegen zukommt. Vielfach bemerken Kolleginnen und Kollegen ein Fehlverhalten, ohne dass sie reagieren. (Hier: Sexuelle) Übergriffe im Kontext fachlicher Beziehungen tangieren immer auch die Ärzteschaft als Ganzes…
Es lässt sich bei der Erörterung (hier: sexueller) Übergriffe durch Fachleute nicht vermeiden, dass tradierte Selbstverständlichkeiten unliebsam in Frage gestellt werden. Diese Erschütterung ist jedoch von Nöten, will man sich die moralischen und berufspolitischen Konsequenzen vergegenwärtigen.
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Der Wandel im Adoptionswesen in den letzten Jahren vollzog sich still und unmerklich hin zur halboffenen und offenen Adoption weil den Adoptiveltern die psychisch kranken Inkognito-Kinder nicht mehr zuzumuten waren. Was mit ihren Müttern geschah interessiert nach wie vor niemanden.
Die heute teilweise praktizierte halboffene und offene Adoption ist ein Experimentierfeld für Sozialarbeiter im rechtsfreien Raum. Rechtsfrei allerdings nur für die Herkunftsmütter. Es gilt ausschließlich das Inkognitoadoptionsrecht.
Eine öffentliche Aufarbeitung der jahrzehntelang ausschließlich praktizierten Inkognitoadoption hat durch die Fachleute bisher nicht stattgefunden. Eine rechtliche Absicherung von Herkunftseltern bei halboffener und offener Adoption wurde bisher ebenfalls nicht verwirklicht.
Die Folgen und Auswirkungen von Inkognitoadoption auf die Herkunftsmütter und ihre Kinder waren und sind in aller Regel gravierend. Dies ist aufgrund von Kasuistiken, Beschwerden Betroffener sowie diversen Untersuchungen (Lifton, Swientek, Bott, Wendels, u.a.) bekannt. Trotzdem wird weiter inkognito vermittelt, mittlerweile vornehmlich aus Schwellen- und Drittweltländern. Offizielle behördliche Untersuchungen zur Lage von Herkunftsmüttern und ihren inkognito adoptierten Kindern gibt es nicht.
Selbst die angeblich so fortschrittliche GZA Hamburg weiß heute, im Jahre 2006, nicht anders zu helfen, als eine beschwerdeführende Herkunftsmutter an eine Selbsthilfegruppe von Herkunftseltern zu verweisen, welche sich an den Vorstellungen von „Väteraufbruch für Kinder“, „paPPa.com“ und deren Hauptprotagonisten, Mathieu Carriere orientiert.
Das Niveau von Mathieu Carriere wird auf seiner Homepage deutlich, dort kann man an folgender Abstimmung teilnehmen:
Wie sexy finden Sie Angela Merkel?
Dies nur als kurze Darstellung zum qualitativen Wert der Hamburger GZA-Empfehlung an eine Hilfe suchende Herkunftsmutter.
Missbrauchende Fachleute von Jugendämtern und sonstigen Adoptionsvermittlungsstellen
Wie ich bereits unter „Das Tabu“ ausgeführt habe, gibt es verschiedene Anlässe, die zu einer Adoption führen können. Es ist unzweifelig, dass Kindern, deren Eltern vernachlässigen oder misshandeln durch Adoption geholfen werden kann. Ob es tatsächlich Adoption sein muss, sei dahingestellt.
Es ist aber auch unzweifelig, dass viele Adoptionen vermeidbar gewesen wären oder auch heute noch sind, wenn Adoptionsvermittler tatsächlich „Zum Wohle des Kindes“ handeln würden und nicht „Zum Wohle von Adoptiveltern“, „Zum Wohle ihrer eigenen Ideologien“, „Zum Wohle ihrer eigenen Tasche“.
„Zum Wohle des Kindes“ gehört auch immer „Das Wohl der Mutter“. Und das „Wohl der Mutter“ wäre der erste Ansatz und ihm müsste von sozialpädagogisch ausgebildeten Fachleuten die höchste Priorität eingeräumt werden. Denn ohne, dass es der Mutter „wohl geht“ kann es auch dem Kind nicht „wohl gehen“. Eine Binsenweisheit, die von missbrauchenden Fachleuten zum „Unwohl von Mutter und Kind“ nicht beachtet und nicht angestrebt wird. Obwohl sie damit eklatant gegen das Grundgesetz und die Menschenrechtskonvention verstoßen. Aber, wo kein Kläger, da kein Richter und nach dem Motto „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!“ können missbrauchende Fachleute weiter ihr Handwerk betreiben. Herkunftsmüttern ist es fast unmöglich die unterlassene Hilfeleistung, das manipulative Verhalten oder die Ausnutzung einer Notlage durch missbrauchende Fachleute zu beweisen. Die meisten Gespräche zwischen Herkunftsmüttern und Adoptionsvermittlern finden ohne Zeugen statt. Wie die Akte geführt wird, was dort außer den festgesetzten Dokumenten aufgenommen wird, unterliegt alleine dem guten oder schlechten Willen der Fachkraft.
Sofern die Adoptionsakte über Missbrauch Aufschluss geben könnte, bleibt sie den Herkunftsmüttern gem. § 1758 BGB, Ausforschungsverbot verschlossen, da zur Akteneinsicht das schriftliche Einverständnis aller Beteiligten erforderlich ist und Adoptiveltern in der Regel kein Interesse an einer Aufdeckung über den tatsächlichen Verlauf der einzelnen Adoptionsschritte haben, da sie die Hauptprofiteure unredlicher Adoptionsvermittlung sind.
Missbrauch des Vertrauensverhältnisses
Sofern abgebende Mütter nicht aufgrund ihrer Sozialisation bereits Kontakt mit dem Jugendamt oder sonstigen Sozialarbeitern hatten, bringen die meisten Mütter diesen Fachkräften gegenüber großes Vertrauen auf, welches auf ihrer Unwissenheit über die Doppelfunktion und die Parteinahme missbrauchender Fachkräfte für die Interessen von Adoptiveltern beruht.
In den Ausführungen der Arbeitsgruppe „Umgang mit Tätern“ werden folgende Punkte der Standesordnung für Ärzte angeführt:
Art. 2
Es ist Aufgabe des Arztes und der Ärztin, menschliches Leben zu schützen, Gesundheit zu fördern und zu erhalten, Krankheiten zu behandeln, Leiden zu lindern und Sterbenden beizustehen.
Art. 3
Arzt und Ärztin üben ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft aus und erweisen sich dadurch des Vertrauens der Ratsuchenden und der Öffentlichkeit würdig. Voraussetzung dafür sind persönliche Integrität und berufliche Kompetenz.
Art. 4
Arzt und Ärztin dürfen ein sich aus der ärztlichen Tätigkeit ergebendes Abhängigkeitsverhältnis nicht missbrauchen, insbesondere darf das Verhältnis weder emotionell oder sexuell, noch materiell ausgenützt werden.
Überträgt man die maßgeblichen Werte dieser Standesordnung auf Fachkräfte der Jugendämter/Adoptionsvermittlungsstellen, dann stellt man fest, dass, sofern nicht Korruption im Spiel war/ist, sie weitgehend eingehalten werden – in Hinblick auf die Adoptiveltern! Da Herkunftsmütter durch Inkognitoadoption ausgelöscht werden, brauchte man ihnen gegenüber diese Wertmaßstäbe auch nicht anzulegen. Und, dass Kinder i.d.R. am besten bei der eigenen Mutter aufgehoben sind, entzieht sich dem Wissen diverser Fachkräfte.
Da die negative Seite von Adoption in unserer Gesellschaft ein Tabu ist, wissen die meist jungen, hilfesuchenden oder hilflosen Mütter nicht, wie das System tatsächlich funktioniert. Sie kennen zumeist ihre Rechte nicht und da sie der Kompetenz und der Ehrlichkeit der Fachkräfte vertrauen, willigen sie in einen Vertrag ein, dessen Tragweite sie weder für ihr Leben noch das Leben ihres Kindes auch nur annähernd überschauen können.
Diese „freiwillige“ Zustimmung zur Adoption gibt es natürlich nur bei bereits volljährigen Müttern. Nicht volljährige alleinstehende Mütter haben null Chancen missbrauchenden Fachleuten zu entkommen. Aber selbst diesen, nicht volljährigen Müttern, denen man die Kinder durch Zwangsadoption abnimmt, wird von den Fachkräften eine „Unterschrift“ abverlangt. Zum Thema „Unterschrift“ mehr in einem gesonderten Kapitel.
Wie Mütter weichgeklopft werden, bis sie in eine Adoption einwilligen, kann man hier auf der Homepage unter „Besondere Methoden der Adoptionsvermittlung“ nachlesen.
Weiter heißt es im Text der Arbeitsgruppe „Umgang mit Tätern“:
Übertragen auf Fachleute der Jugendämter lautet dies:
Es gibt keine ein-eindeutigen Abgrenzungen oder Eingrenzungen von missbräuchlichen Handlungen oder Beratungen. Immer spielen intentionelle und/oder subjektive Wertungen in die Beurteilung hinein. Viele, die sich später als Opfer von missbrauchenden Fachleuten sehen, haben das damalige Verhalten, die Ratschläge und Hinweise der Fachkräfte als gutgemeint und unterstützend erlebt. Was durch den Fachbegriff „GROOMING“ bezeichnet wird, spielt dabei eine wesentliche Rolle. Mittels grooming wird das Opfer für die eigenen Zwecke manipuliert und vorbereitet:
„Wir meinen es ja nur gut mit Ihnen.“
„Es ist zum Besten für alle.“
„Es geht doch um das Wohl des Kindes.“
„Wir haben ja nichts davon, ob sie das Kind behalten oder nicht. Wir suchen nur gemeinsam mit Ihnen nach der besten Lösung.“
Schlußendlich bleibt nur der Fakt: Das Kind wurde zur Adoption freigegeben.
Nur dies wird beurteilt, die vorbereitenden grooming Handlungen der missbrauchenden Fachkräfte bleiben unerkannt, da fast alle Gespräche, Vier-Augen-Gespräche sind. Selbst wenn mehrere Personen an den Gesprächen teilnehmen steht die Mutter in den meisten Fällen alleine mehreren Fachleuten gegenüber.
Der Missbrauchsprozess – Grooming
Nachstehend nochmals eine Anlehnung an die Ausführungen aus „Umgang mit Tätern“
Wichtig ist zu erkennen, dass der Missbrauch nicht aus der Situation heraus entsteht, wie viele Täter immer wieder behaupten, sondern sich lange vorher anbahnt. Der Missbrauch findet zu allererst im Kopfe statt und sucht sich dann zu realisieren. Die Täter suchen sich ihre zufälligen Opfer gezielt (targeting) aus, so wie sich die Opfer von ihren Tätern einlullen lassen. Dieser Prozess wird als grooming bezeichnet, der auch der Täuschung der Umgebung und nahen Bezugspersonen dient. Grooming findet immer auf drei Ebenen statt: Opfer, Angehörige und Umgebung. Man kann grooming als ein manipulatives Verhalten bezeichnen, dass dazu dient, das Opfer glauben zu machen, dass alles aus Liebe/Verantwortung geschieht, resp. der Umgebung (beispielsweise Berufskollegen) zu beweisen, dass den Aussagen des Opfers kein Glaube geschenkt werden soll – blaming the victim – um so von ihrer Verantwortung abzulenken. Adoptionsvermittler wittern ihre Opfer aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Berufserfahrung schon von weitem, dann beginnen sie mit dem Grooming-Prozess. Sei es, dass die Mutter vollkommen hilflos oder naiv oder ambivalent ist, sei es, dass sie einen Pakt mit den Eltern der Mutter eingehen, um diese von der Schande und der Verantwortung für einen ungewollten Enkel zu befreien. Es geht ja auch ganz einfach. Nach der Geburt sieht man nichts mehr. Die Schande ist verschwunden, das Übel hat sich verzogen, Gefühle werden im Meer des Schweigens versenkt. Nach der Adoption ist die Welt der Scheinheiligkeit wieder in Ordnung.
Im Fall von Adoption erfasst Grooming nahezu immer die Öffentlichkeit. Wenn es darum geht, wem man Glauben schenkt - der vermittelnden Behörde oder der Herkunftsmutter – so gelingt es den Adoptionsvermittlern fast immer, ihre Hände in Unschuld zu waschen und die gesamte Verantwortung für den Adoptionsprozess der Herkunftsmutter oder ihren Eltern anzulasten. Die Mutter steht dann häufig als Lügnerin, als Verdrängerin, als Person mit einem schwachen Charakter und in der negativsten Form, als Asoziale und Prostituierte dar. Ihre Chancen auf Rehabilitierung in der Gesellschaft, in manchen Fällen auch gegenüber ihren Kindern, ist gleich null. Bleibt die Herkunftsmutter, später, wenn sie erkannt hat, was mit ihr geschah, hartnäckig bei ihrer Version der Geschichte, wird ihr spätestens dann die eigene Unterschrift unter die Nase gehalten, um sie mundtot zu machen. Hier ist doch der Beweis, dass sie der Adoption FREIWILLIG zugestimmt hat! Das sie ihr Kind nicht wollte!
In der rechtlichen Würdigung führt Grooming zu einer Minderung der Widerstandsfähigkeit eines Opfers – allerdings verfügen nur die wenigsten Richter über profunde Kenntnisse dieser Zusammenhänge. Häufig gelingt es deshalb fehlbaren Fachleuten, den Grooming Prozess auch auf Strafuntersuchungsbehörden und Gerichte auszudehnen und sich als Opfer von Machenschaften, bzw. als Opfer von Lügen der Herkunftsmütter darzustellen, um sich so aus der Verantwortungsübernahme für ihr Vorgehen und ihre Handlungsweise zu nehmen.
Die Wahrnehmung eines Missbrauchs wird direkt durch die persönliche Haltung und Wertung mitbestimmt. Das scheinbare konsensuelle Verhalten von abgebender Mutter und missbrauchender Fachkraft, entpuppt sich dem Opfer in aller Regel erst viel später als Ausbeutung bzw. Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses, einer Notlage. Häufig sogar erst, wenn sich Mutter und Kind nach vielen Jahren und Jahrzehnten wiedergefunden haben und sich an die Aufarbeitung der damaligen Vorgänge machen. Manche Mütter erfahren später in Therapien, die Gründe für ihre unerklärlichen Leiden oder durch ähnliche Berichte von anderen Betroffenen, kann das manipulierende Verhalten der Fachleute durchschaut werden und erst dann setzt die Missbrauchserfahrung beim Opfer ein. Diese methodologische Schwierigkeit wurde bisher in keiner Erhebung zur Häufigkeit resp. zur Folgenabschätzung von Adoption berücksichtigt. Vielmehr werden diese Fälle, was Häufigkeit und Folgenschwere anbelangt, von Adoptionsbefürwortern regelmäßig bagatellisiert, da immer ein gewisser %-Satz von Befragten nicht unter Beschwerden leidet und das Geschehene auch nicht negativ bewertet. Die überwiegende Zahl der Betroffenen weißt jedoch gravierende Folgen auf, meist in Form von Depressionen und psychosomatischen Beschwerden, einzelne Opfer haben ihr Leben durch Suizid beendet. Regelmäßig sind auch die Angehörigen durch das Leiden des Opfers mitbetroffen.
Wird einer abgebenden Mutter später klar, dass sie durch Adoption nicht nur ihr Kind unwiederbringlich verloren hat, sondern dieses hauptsächlich durch das missbräuchliche Verhalten von Fachleuten, denen sie vertraute!, geschah, erfährt sie ein zweites Trauma: das Trauma des Missbrauchsopfers. Traumatisierend ist dann das Gefühl ausgeliefert und ausgenutzt worden zu sein. Erst die Gefühle von Wehr- und Schutzlosigkeit hinterlassen schmerzhafte und demütigende Erfahrungen.
In der Untersuchung „Umgang mit Tätern“ heißt es hierzu:
„Auf der anderen Seite bestehen keine Zweifel, dass die Auswirkungen eines derartigen Vertrauensbruchs, wenn der (hier: sexuelle) Missbrauch durch Fachpersonen begangen wird, gravierend sind. Das Schweizer Bundesgericht hat in einem Plädoyer zum Fall eins Psychotherapeuten festgehalten (BGE 124 IV 13, 12.01.1998):
„In der Psychotherapie entsteht ein intensives Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Klient … In der Psychotherapie, die in der Regel in einer exklusiven Zweierbeziehung durchgeführt wird, vertrauen sie sich gegenseitig in einem Masse, wie es in Alltagsbeziehungen nicht üblich ist, mit all ihren Problemen, Sorgen und Schwächen den Behandelnden an und legen dabei ganz persönliche Gefühle, Phantasien, Ängste und Wünsche offen. Daraus entwickelt sich eine ausserordentlich intime Situation, die sich im Laufe einer Therapie meist verstärkt und in hohem Masse eine Verletzlichkeit des Patienten mit sich bringt. Denn im Verhältnis zum Therapeuten werden in dieser Situation eine ganz Reihe von Selbstschutzmechanismen, die im normalen Leben unverzichtbar sind, außer Kraft gesetzt, so dass sich der Patient in gewissem Mass dem Therapeuten ausliefert. Dadurch entsteht eine starke Bindung, die mit intensiven Gefühlen von Idealisierung, Verliebtheit, Liebe, Wut und Hass verbunden sein kann. Charakteristisch für diese Bindung ist stets ein erhebliches Machtgefälle zwischen Therapeut und Patient und von daher ein ausgeprägtes Abhängigkeitsverhältnis. …jede therapeutische Beziehung lebt von der grundlegenden Voraussetzung, dass Patienten darauf vertrauen können, dass die Grenzen gewahrt bleiben und, dass der Therapeut sie schützt und nicht eigennützig agiert. Dabei trägt allein der Behandelnde die Verantwortung für den therapeutischen Prozess.“
Wenn man einmal davon absieht, dass zwischen abgebender Mutter und Adoptionsvermittler wahrscheinlich in der Regel keine Verliebtheit auftritt, beschreibt diese Therapeut/Klient-Beziehung nahezu identisch das Interaktionsverhältnis von abgebender Mutter und Adoptionsvermittler. Das traumatische Erleben oder spätere Erfahren des missbraucht-worden-seins, manifestiert sich bei vielen abgebenden Müttern in einer lebenslangen posttraumatischen Belastungsstörung.

Sühne und Wiedergutmachung
Aus „Umgang mit Tätern“:
Bei erfolgreichem Behandlungsverlauf wird ein Täter ab einem bestimmten Zeitpunkt Empathie gegenüber dem Opfer und dessen Angehörigen empfinden. (hier: bei Sexualstraftätern – bei Adoptionsvermittlern wird man eher von Einsicht in die eigene falsche Handlungsweise, wie z.B. bei Christine Swientek geschehen, sprechen können)
Er wird in einem schmerzhaften Prozess realisieren, dass er nichts wiedergutmachen kann. Geschehen ist geschehen – da hilft kein jammern und flehen (vergleiche Vanhoeck et al., 2000). Es mag fast biblisch anmuten, diese Bürde hat der Täter zu tragen. Er muss die Tat und sein Versagen irgendwie in sein Selbstkonzept integrieren können. Regelmäßig kann man im Vorfeld eines derartigen Schrittes beobachten, wie ein Täter nach Wegen sinnt, mit dem Opfer in Kontakt zu treten, mit der irrigen Vorstellung, etwas wieder gutmachen zu können. Als Therapeut muss man dem Täter klarmachen, dass dies nicht möglich ist.
Allenfalls ist eine Schadensmilderung denkbar. Aber auch dies ist nur möglich, wenn das Opfer bereit ist, dazu die Hand zu bieten. Der Zeitpunkt muss durch das Opfer bestimmt werden, da ansonsten die Gefahr einer erneuten Victimisierung auf Seiten des Opfers besteht. Oft neigen Fachleute aus narzisstischen Größenphantasien zu vorschnellen Opfer-Täter-Ausgleichversuchen. Sie sind es dann, die vermeintlich ein lästiges Problem aus der Welt geschafft haben. Wenn ein Opfer jedoch zu diesem Schritt noch nicht bereit ist, muss das ganze eher als ein „Versöhnungssadismus“ bezeichnet werden. Mit einem gegenseitigen Händeschlag ist es nicht getan (vgl. Lübbe 2001, Reemtsma 1998, Soyinka 1999).
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Ich habe diesen Passus „Sühne und Wiedergutmachung“ aus „Umgang mit Tätern“ hier hereingesetzt, obwohl mir bewusst ist, dass es in absehbarer Zeit wohl kaum zu „Sühne und Wiedergutmachung“ durch Adoptionsvermittler gegenüber Herkunftsmüttern kommen wird. Zu sehr ist Adoption als „gute Tat“ im Bewusstsein der Gesellschaft verankert, zurzeit auch noch stark gefördert durch Prominentenadoptionen, wie die des ehemaligen Bundeskanzlers, Gerhard Schröder.
Ich möchte es aber für Herkunftsmütter als Hilfe an die Hand geben, wenn ihnen nicht klar ist, warum ihre wieder gefundenen Kinder sie abweisen oder sich unstet, merkwürdig und ambivalent verhalten, was häufig in den ersten Jahren nach einer Reunion der Fall ist.
Viele Adoptierte sehen sich i.d.R. als einziges Opfer im Adoptionsdrama. Für sie sind ihre abgebenden Mütter die Täter. Das hat einerseits etwas damit zu tun, dass es, rein rechtlich gesehen, fast immer die Mütter sind, welche ihr Kind zur Adoption freigeben, die Väter bleiben zumeist verschont. Und zum anderen mit dem durch Patriarchat und Religion gesellschaftlich fest verankerten Frauen-/ Mutterbild, welches vorschreibt, dass eine Mutter bis zur Selbstaufgabe dem Leben des Kindes verpflichtet ist, egal welche Ressourcen ihr zur Verfügung stehen. Weiter wird das Bild der abgebenden Mutter von manchen Adoptiveltern häufig negativ gezeichnet, was sie den Adoptierten gegenüber jahre- und jahrzehntelang infiltrierend verbal und nonverbal kommunizieren. Damit lenken sie sich selbst und das adoptierte Kind von ihrer Infertilität ab, die der eigentliche Grund für die Adoption war. Je schlechter die leibliche Mutter dargestellt wird, umso größer ist die Glorifizierung der guten Tat der Adoptiveltern und natürlich der Adoptionsvermittler.
Abgebende Mütter, deren Kinder sie als alleinige oder Haupttäter sehen, können nur, wie unter „Sühne und Wiedergutmachung“ angegeben, auf eine andere Einsicht, auf eine größere Lebensreife ihrer Kinder warten, damit es irgendwann doch noch zu einer verbindenden Handreichung zwischen Mutter und Kind kommt.
Erwartungen betroffener Opfer
Die wenigsten Opfer (hier: sexueller Missbräuche durch Ärzte) trachten danach, einen Fachmann ruinieren zu wollen, weder aus Rache noch aus Vergeltungsmotiven. Meistens wünschen sie nicht einmal dessen Bestrafung. Weit mehr möchten sie, dass dasselbe Schicksal anderen Personen erspart bleibt und sich die gleiche Tat nicht wiederholt. Im Vordergrund steht die Hoffnung auf Anerkennung des Unrechts, welches ihnen angetan wurde. Diese Anerkennung hilft Opfern regelmäßig, ihren Heilungsprozess (vgl. die Ausführungen zur Psychotraumatologie) abschließen zu können. Dazu ein Zitat aus dem Lehrbuch für Psychotraumatologie von Fischer und Riedesser (1998):
„Traumatische Erfahrungen enden unter subjektiven Gesichtspunkten, vor allem wenn sie von Menschen verursacht wurden, erst dann, wenn die zerstörte zwischenmenschliche und ethische Beziehung durch Anerkennung von Verursachung und Schuld wieder hergestellt wurde. Exemplarische Situationen enden nicht einfach, wenn Zeit vergeht. Daher heilt Zeit allein nicht alle Wunden. Vielmehr muss eine qualitativ veränderte Situation entstehen, die die traumatischen Bedingungen in sich aufhebt und einen qualitativ neuen Anfang erlaubt. Bei dieser Auflösung und Überwindung von traumatischen Situationen sind Schuldanerkennung, Wiedergutmachung, aber auch Fragen von Sühne und Strafe von Bedeutung.“
Bleibt diese Anerkennung aus, können gravierende persönliche Folgen daraus resultieren.
