Jede Adoption

ist nach derzeitiger Rechtslage eine

Inkognitoadoption

 

 

 

 

Wenn Sie vor der Entscheidung zur Adoption ihres Kindes stehen, finden Sie hier einige Informationen, die Sie wissen sollten:

 

 

1. Wenn Sie die Einwilligung zur Adoption unterschrieben haben, ist die Adoption von Ihrer Seite aus nicht mehr rückgängig zu machen – sie ist unwiderruflich. (Diese Einwilligung darf frühestens 8 Wochen nach der Geburt gegeben werden - vor 1976 betrug die Frist 3 Monate.)

 

2. Die Adoptiveltern sind rechtlich gesehen, leiblichen Eltern gleichgestellt. Ihr Kind ist nicht mehr mit Ihnen verwandt.

 

3. Ihr Kind erfährt nichts über Sie, es sei denn die Adoptiveltern geben ihm von sich aus Informationen über die leiblichen Eltern.

 

4. Sie können die Informationen, welche die Adoptiveltern ihrem Kind über Sie geben, nicht überprüfen oder beeinflussen. Briefe, die sie an ihr Kind richten, können in den Akten der Adoptionsvermittlungsstelle hinterlegt werden. Wenn die Adoptiveltern keinen Kontakt/Austausch wollen, erfährt ihr Kind von diesen Briefen erst dann, wenn es Sie über die Vermittlungsstelle suchen sollte. Sucht Ihr Kind nicht nach ihnen, verbleiben die Briefe 60 Jahre in den Adoptionsakten.

 

5. Da ihr Kind rechtlich gesehen nichts mehr mit Ihnen zu tun hat, erfahren sie nichts über sein weiteres Leben. Sie werden nicht wissen, ob es ihm gut oder schlecht geht, ob es lebt oder gestorben ist.

 

6. Sollten die Adoptiveltern nach der Adoption mit Ihrem Kind nicht zurecht kommen, kann es sein, dass Ihr Kind zu anderen Adoptiveltern kommt, wovon Sie nichts erfahren werden. Es kann auch sein, dass Ihr Kind zu Pflegeeltern oder in ein Heim kommt, wovon Sie ebenfalls nichts erfahren werden, da Ihr Kind mit Ihrer Unterschrift vollständig in die Verfügungsgewalt des Jugendamtes übergegangen ist. Das gleiche gilt sofern Adoptiveltern versterben und keine Verwandten der Adoptiveltern bereit sind, sich um Ihr Kind zu kümmern.

 

7. Was die Jugendämter / die Adoptionsvermittler ratsuchenden Müttern in der Regel verschweigen:

(nach Irmela Wiemann – Jugendamt Frankfurt/M. – aus: Entgegnung auf Herbert Wieder)

"Es ist für jedes Adoptivkind ein dauerhaft schweres Schicksal, verbunden mit Gefühlen der Kränkung und Zurückweisung, von Mutter oder Vater oder von beiden getrennt oder fortgegeben worden zu sein. Adoptierte tragen alle lebenslang schwer an dieser Last. Die doppelte Elternschaft, die Kränkung fortgegeben worden zu sein, können wir Adoptierten niemals nehmen."

 

 

 

 

 

 

 

Ein Brief von Alice, vor 25 Jahren als Baby adoptiert, an Susanne, eine junge Mutter, die ihr Kind zur Adoption freigeben will.

 

 

 

April 2007

 

Liebe Susanne,

ich kann verstehen, dass Deine Situation echt schwer und bedrückend für Dich ist. Vom Vater des Kindes verlassen zu werden und dann alleine mit der Schwangerschaft gelassen zu werden ist sicher sehr verletzend!

Ich muss sagen, dass ich es von Deinen Eltern sehr nett finde, dass sie sich Sorgen machen und auch bei sich Fehler und Versäumnisse suchen und auch anbieten, Dir zu helfen. Leider gibt es manchmal Berichte von Herkunftsmüttern, die von ihren Eltern keine Unterstützung erwarten konnten.

 

Ich weiß nicht, ob Du inzwischen im Internet mal ein wenig herumgeblättert hast. Einige Herkunftsmütter schreiben, dass sie Jahre später noch unter dem Verlust/der Freigabe ihrer Kinder leiden. Bei einigen Herkunftsmüttern, mit denen ich gesprochen habe, kommt das Gefühl, einen Fehler begangen zu haben, auch erst einige Jahre nach der Freigabe.

Ich selbst bin adoptiert und würde Dir gerne ein paar Gedanken dazu aufschreiben, um Dir vielleicht eine bessere Vorstellung von den Gefühlen einer Adoptierten zu geben.

Ich wurde als Säugling adoptiert. Auch meine Mutter hat mich nach der Geburt nicht gesehen und ich wurde gleich von ihr weggenommen. Nach meiner Entlassung aus dem Krankenhaus sechs Tage nach meiner Geburt wurde ich zu meinen späteren A-Eltern in Adoptionspflege gebracht. So wird die Phase genannt, in der die späteren Adoptiveltern schon für das Kind sorgen, aber die Mutter noch nicht die Freigabeerklärung unterschreiben hat und bevor das Gerichtsurteil über die Adoption gesprochen wurde. Nach acht Wochen unterschrieb meine leibliche Mutter die Freigabeerklärung. Einige Monate später wurde ich laut Gerichtsbeschluss das Kind meiner Adoptiveltern. Seit dem sind alle Verwandtschaftsbeziehungen zu meiner Mutter erloschen. Damit auch alle Rechte und Pflichten.

Bei meinen Adoptiveltern habe ich eigentlich eine glückliche Kindheit gehabt - es hat mir an nichts gefehlt und sie haben sich rührend um mich gekümmert und mir alle Liebe gegeben, die ein kleines Kind braucht. Auch war es gut, dass meine A-Eltern mich früh (mit 5 Jahren) über meine Adoption aufgeklärt haben.

Aber erst seit meinem 12. oder 13. Lebensjahr, habe ich dann so richtig angefangen, zu begreifen, was es eigentlich heißt, adoptiert zu sein. Als Kind empfindet man das Adoptiertsein als Nicht-gewollt-sein. Dieses Gefühl würde Deine Tochter wahrscheinlich auch empfinden. Und sie würde dieses Gefühl mindestens bis zu ihrem 18. Lebensjahr mit sich tragen, denn erst dann wäre sie in der Lage, sich beim Jugendamt die nötigen Informationen zu besorgen, um Dich kennen zu lernen und von Dir Deine Beweggründe zu erfahren.


Auch wenn Du ihr erklären könntest, warum Du sie nicht behalten hast, ich glaube das Gefühl des Nicht-gewollt-seins bleibt. Bei mir ist dieses Gefühl heute, mit 25, noch immer da und ich denke, ich werde es mein ganzes Leben lang mit mir tragen.

Im schlimmsten Fall kann es aber auch soweit kommen, dass Deine Tochter das Nicht-gewollt-sein-Gefühl als so stark empfindet, dass sie gar keinen Kontakt mit Dir will oder Dich ablehnt!


Ich selbst habe vor 6 1/2 Jahre Abi gemacht studiere gerade in den letzten Zügen. Im Oktober ist mein Examen. Ich kann Deinen Wunsch, nun nach dem Abi mit dem Studieren anzufangen also sehr gut verstehen!

Ich habe mich bei Deiner Schilderung gefragt, ob Deine Situation aber wirklich so ausweglos ist, wie es jetzt auf den ersten Blick erscheint.

Zum Thema Geld:
Der Kindsvater muss, auch wenn er nichts von dem Kind wissen möchte, für das Kind Unterhalt zahlen. Wenn er selbst kein Geld hat / verdient, zahlt in der Regel das Sozialamt das Geld und holt es sich vom Kindsvater zurück, damit Du in keine Engpässe kommst. Du hast neben dem Unterhalt des Kindsvaters auch Anspruch auf ein Jahr [als Alleinerziehende sogar 14 Monate] Elterngeld (seit diesem Jahr gibt es ja eine neue Regelung, nach der Eltern, die ein Kind bekommen und zuvor nicht gearbeitet haben monatlich 300 Euro bekommen).

Danben hast Du dann, wenn Du Dich arbeitslos melden würdest, noch Anspruch auf Hartz IV.

Thema Studienpläne:
Ich kann verstehen, dass ein Studium eine tolle Chance ist und Du Dir das nicht, von einer Schwangerschaft und einem Kind nehmen lassen möchtest. Aber auch hier gibt es mehr Lösungen als man denkt.

Fast alle deutschen Universitäten haben eigene Kindergärten, einige sogar Kinderkrippen. Wenn Du Deine Tochter behalten würdest, könntest Du wahrscheinlich nicht gleich im Oktober 2007 anfangen mit dem Studium, aber das machen sowieso die wenigsten. Die meisten Jungs pausieren nach dem Abi, um zum Bund oder Zivildienst zu gehen und viele Mädchen machen ein freiwilliges soziales Jahr, viele machen auch einfach nur ein Jahr Auszeit (jobben, Weltreise, etc.).

Daher wäre ein verschobener Studienbeginn kein wirkliches Problem. Einige meiner Kommilitoninnen an der Uni haben Kinder und natürlich dauert ein Studium mit Kind etwas länger als eines ohne, aber unmöglich ist es nicht!

Ich möchte Dich daher bitten, in den 8 Wochen, die Dir der Gesetzgeber Zeit gegeben hat, um Dir über Deine Entscheidung klar zu werden, ganz klar zu überlegen, was es für Dich später und was es für Deine Tochter bedeuten wird, wenn Du sie jetzt zur Adoption freigibst.

Eine Herkunftsmütter hat mal sehr offen darüber geschrieben, dass sie sich nach der Freigabe zur Adoption entschlossen hatte, keine Kinder mehr zu bekommen, weil sie es als einen Betrug und Verrat an ihrem ersten Kind verstanden hat.
Frage Dich doch mal, ob Du in zehn Jahren, wenn Du Dich reif für ein Kind fühlst und ein Kind möchtest, nicht auch ein schlechtes Gewissen Deiner ersten Tochter gegenüber empfinden würdest.

Ich möchte noch eines klarstellen: Ich möchte Dir nicht extra ein schlechtes Gewissen machen, sondern ich glaube, dass das schlechte Gewissen Dich irgendwann von selbst ereilen wird. Ich glaube es ist daher nur fair, Dich darauf hinzuweisen.

Ich möchte Dich daher ganz herzlich bitten, um Deiner kleinen Tochter willen:
nutze die acht Wochen, die Dir Bedenkzeit gegeben wurden, um es wirklich gut zu bedenken. Denn danach gibt es keinen (aber wirklich gar keinen) Weg zurück mehr. Diese Entscheidung ist so endgültig und Du kannst sie nie mehr aufheben, wenn Du Deine Unterschrift geleistet hast.

Zudem wird diese Entscheidung Dein ganzes späteres Leben mitbestimmen. So ähnlich wie die Entscheidung, wen Du später mal heiraten wirst oder welchen Beruf Du ergreifst. Aber im Unterschied zur Wahl des Ehepartners oder zur Berufswahl, kannst Du an Deiner Adoptionsfreigabe nach Deiner Unterschrift in acht Wochen nicht das Geringste mehr ändern.

Es wäre schön, liebe Susanne, wenn wir darüber im Gespräch bleiben könnten.


Es grüßt Dich ganz lieb

 

Alice