Hexenverfolgung

 

 

 

 

 

 

 

Aus: Die Krise der Männlichkeit in der unerwachsenen Gesellschaft

Horst-Eberhard Richter – 2006 – S. 172 – 173

 

 

Die Zahl der europäischen Hexenprozesse wird auf 100.000 geschätzt, davon knapp die Hälfte mit Verurteilung zur Hinrichtung. Deutschland mit etwa 50.000 Prozessen rangiert vor Polen mit zirka 15.000, der Schweiz und Frankreich mit ja 10.000, den Britischen Inseln und Skandinavien mit je 5.000. Von Böhmen, Ungarn, Siebenbürgen und Russland liegen keine Zahlen vor. Ungefähr mit 10.000 Prozessen rechnet man in den Mittelmeerländern Spanien, Portugal und in den Städten Italiens.

 

Warum müssen die Europäer am Ende des Mittelalters noch die grausige Pathologie der Hexen-Psychose durchleben, ehe sie zur Neuzeit der Aufklärung und der Wissenschaft vordringen? Die Verwunderung darüber, dass gerade die gebildeten Schichten, einschließlich Theologen und Rechtsgelehrte, der Infektion mit dem Hexenhass erliegen, lässt nach, wenn man daran denkt, dass speziell diese Gruppen darauf aus sind, sich gegen die überlegene Triebmacht der Frauen zu schützen.. Immer wieder drängt sich die Erinnerung an Augustinus auf, der seine geistige Freiheit am Ende nur durch Verstoßen der Frau erringt, die gleichsam seine Triebsünden entsorgen soll.

 

Die Vorstellung liegt nahe, dass die gesamte Periode der Hexenverfolgungen mit dem Bestreben der gebildeten Männerelite zu tun hat, die mit der Entfesselung des eigenen Herrschaftswillens verbundenen Ängste und Selbstbestrafungsbedürfnisse auf die Frauen abzuspalten und durch deren Erniedrigung und Verfolgung zu bändigen.

 

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Oft reichte ein Gerücht oder eine falsche Aussage um eine der Hexerei beschuldigten Person zu verurteilen. Doch auch die absurden Prüfungen waren fast ausschließlich zum Nachteil der vermeintlichen Hexen. Zu diesen gehörte auch die Wasserprobe, welche besonders in England eingesetzt wurde. Den Betroffenen wurden Hände und Füße gefesselt, die gefesselte Person wurde für einige Zeit ins Wasser geworfen, konnte diese überleben galt sie als Hexe. Sollte die Person bei der Wasserprobe ertrinken, so galt diese als Unschuldig. Ebenfalls wurden in manchen Regionen die vermeintlichen Hexen von Klippen geworfen. Nur eine Hexe konnte einen solchen Sturz in die Tiefe überleben.

 

 

 

Die Wasserprobe

 

 

 

siehe auch:

http://www.anton-praetorius.de/

http://www.historicum.net/themen/hexenforschung/