Irmela Wiemann

„Wie viel Wahrheit braucht mein Kind?“

Kinder in Adoptivfamilien – S. 154 + 155

 

 

Zum Thema Geburtsurkunde:

 

 

Für die Adoptivfamilie wird durch die rechtliche Struktur der Anspruch untermauert, sich als einzige Eltern und ganz normale Privatfamilie zu fühlen. Die verwandtschaftlichen Verhältnisse zu den leiblichen Eltern sind für das Adoptivkind per Gesetz erloschen. Nach einer Adoption wird dem Kind nicht etwa eine Adoptionsurkunde ausgestellt, aus der hervorgeht, dass diese Eltern soziale und rechtliche Eltern sind, sondern ein Dokument mit dem Namen „Geburtsurkunde“. Per Gesetz bekommt das Kind eine Fälschung ausgestellt: Statt des Erzeugers steht hier der Name des Adoptivvaters und statt der Herkunftsmutter der Name der Adoptivmutter. Leibliche Elternschaft ist jedoch niemals im Leben aufhebbar, nur der soziale und rechtliche Teil der Elternschaft lässt sich abkoppeln.

 

Unser Adoptionsgesetz hat hier ein verrückt machendes Konstrukt geschaffen. Solange das Gesetz einen solchen Austausch ermöglicht und sogar die Ausstellung einer falschen Geburtsurkunde legitimiert, ist es kein Wunder, dass das Leugnen der biologischen Herkunft von vielen als selbstverständlich angesehen wird.