Ethik  und Adoption

 

 

http://www.medizinrecht.de/gesetze/transplantationsgesetz.htm

 

„ Transplantationsgesetz § 5 Nachweisverfahren

 

(2) Die an den Untersuchungen nach Absatz 1 beteiligten Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe des Organspenders beteiligt sein. Sie dürfen auch nicht Weisungen eines Arztes unterstehen, der an diesen Maßnahmen beteiligt ist. Die Feststellung der Untersuchungsergebnisse und ihr Zeitpunkt sind von den Ärzten unter Angabe der zugrundeliegenden Untersuchungsbefunde jeweils in einer Niederschrift aufzuzeichnen und zu unterschreiben. Dem nächsten Angehörigen sowie den Personen nach § 4 Abs. 2 Satz 6 und Abs. 3 ist Gelegenheit zur Einsichtnahme zu geben. Sie können eine Person ihres Vertrauens hinzuziehen.“

 

Nach dem Transplantationsgesetzt muss sichergestellt sein, dass die Ärzte, die über die Organentnahme befinden, nicht an der Transplantationsmaßnahme selbst beteiligt sein dürfen und auch niemandem unterstehen dürfen, der daran beteiligt ist.

 

Diese ethischen Grundsätze gelten für Adoptionen nicht!!! Hier beraten die gleichen Vermittler, die anschließend die Adoption durchführen.

 

Insbesondere bei kirchlicher Adoptionsvermittlung sowie der privaten Vermittlungsagentur Findefux gibt es diese Trennung nicht. Bei Jugendämtern wird es unterschiedlich gehandhabt, je nach Größe und Struktur.

 

  

 

       

 

 

 

http://dejure.org/gesetze/StGB/219.html

 

§ 219 Strafgesetzbuch


Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage

 (2) Die Beratung hat nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu erfolgen. Die Beratungsstelle hat der Schwangeren nach Abschluß der Beratung hierüber eine mit dem Datum des letzten Beratungsgesprächs und dem Namen der Schwangeren versehene Bescheinigung nach Maßgabe des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auszustellen. Der Arzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, ist als Berater ausgeschlossen.

 

 

 

Bei der Adoptionsvermittlung gibt es diese Trennung von Beratung und Durchführung nicht!

 

Hier wird die Interessenverquickung vom Gesetzgeber geschützt.

 

Selbstverständlich nur zum „Wohle des Kindes“.