Einseitige Betrachtung ?
Harald Paulitz „Offene Adoption – Ein Plädoyer“
S. 83 ff.
Aus deutscher und europäischer Sicht erfolgt hinsichtlich der Verhältnisse in diesen Ländern (Dritte Welt / Ostblock) und der Situation der Kinder eine einseitige Betrachtung, die wenig objektiv und zudem sehr egoistisch ist, so dass hinsichtlich der zunehmenden Erschließung dortiger „Kindermärkte“ immer häufiger der Vorwurf des Neokolonialismus erhoben wird. Hierzu führt Eisenblätter (in Wacker 1994) aus: „Natürlich nimmt die Zahl solcher Fälle zu, in denen Eltern ihre Kinder direkt verlassen, d.h. aussetzen oder zur Adoption freigeben, weil sie nicht mehr in der Lage sind, sie durchzubringen. Das geschieht häufig in der Hoffnung, dass die Kinder auf diese Weise besser überleben können – nur sollte man sich auch da nicht täuschen: Die Zahl derjenigen Kinder, die endgültig verlassen werden und die damit für eine Auslandsadoption in Frage kämen, ist weitaus geringer als von Adoptionsinteressenten hierzulande oft angenommen wird.
Bei den meisten „vernachlässigten“ Kindern existieren noch starke soziale Bindungen an ihre Familie und zu ihrer Umgebung, die man keinesfalls willkürlich zerreißen darf. Es wäre ein verhängnisvolles Vorurteil, wollte man glauben, in Not geratene Mütter (und Väter) in der „Dritten Welt“ gäben ihre Kinder einfach leichtfertig oder aus Lieblosigkeit auf. Immer, wenn ein Kind endgültig verlassen wird, stehen dahinter tiefe menschliche Tragödien. Natürlich führen solche Tragödien oft auch dazu, dass Eltern nicht mehr in der Lage sind, ihre Kinder emotional anzunehmen und sie deshalb vernachlässigen, misshandeln oder endgültig verlassen. Genau an dieser Stelle jedoch sollte jedes Ehepaar, das sich mit dem Gedanken an eine Adoption trägt, sehr darauf achten, dass seine eigene Sehnsucht nach einem Kind nicht zum Vater des Gedanken wird.
Der oberflächliche Schein, in den Heimen der „Dritten Welt“ warteten viel zu viele adoptierbare Kleinkinder nur auf Adoptiveltern, trügt. Denn die Flut von Nachfragen aus den Industrieländern nach solchen Kindern ist so ungeheuer angewachsen, dass es eben kein Überangebot an Babys mehr gibt, sondern ganz im Gegenteil viel zu viele kinderlose Ehepaare, deren Interesse an einer Auslandsadoption von derartigen pauschalen Urteilen genährt wird. Von daher besteht die Gefahr, dass wir – wenn auch ungewollt und mit den besten Absichten – die Länder der „Dritten Welt“ gewissermaßen zu einer Art Selbstbedienungsladen machen und deren Not zur Erfüllung unserer Wünsche ausnutzen“ (Eisenblätter 1994, in Wacker 1994, S. 78 f.)
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Es ist klar, dass Adoptionen von Kindern aus der so genannten „DrittenWelt“ das wirtschaftliche, soziale und individuelle Elend in jenen Ländern nicht grundsätzlich beheben können; gleichwohl können solche Adoptionen durchaus im Interesse von Kindern liegen, in einzelnen Fällen ihnen sogar das Leben retten.
Nicht hinzunehmen sind hingegen so genannte „wilde“ oder Privatadoptionen, bei denen Adoptionsbewerber überwiegend unter bewusster Ausschaltung autorisierter Adoptionsvermittlungsstellen sich mit Hilfe von zum Teil kriminellen Kinderhändlern, meist Rechtsanwälten, in diesen Ländern auf eigene Faust ein Kind beschaffen. Da es sich hierbei in aller Regel um begüterte Bewerber handelt, sind sie bereit, für ein solches Kind zwischen 20.000,- und 30.000,- US-Dollar zu bezahlen.
Diese ebenso unseriöse wie unverantwortliche Art und Weise, sich ein Kind zu beschaffen, das nicht selten lediglich die Rolle eines „Exoten“ wahrzunehmen hat, ist ohne jede Einschränkung kategorisch abzulehnen (vgl. Bach 1986). Es lässt sich nicht bestreiten, dass es beim internationalen Kinderhandel – vergleichbar dem Drogenhandel, der Prostitution und dem Waffenhandel – eine erhebliche Grauzone gibt. Trotz aller Anstrengungen und Erfolge auf diesem Sektor ist es den vielen Fachdiensten und interstaatlichen Vermittlungsstellen, nicht zuletzt gerade dem Internationalen Sozialdienst, bis heute lediglich gelungen, das Schlimmste zu verhindern.
Es muss selbstkritisch und unumwunden zugegeben werden, dass der Raffinesse und dem großen Geld des internationalen Kinderhandels letztlich eben nicht beizukommen ist. Mit einer solchen Feststellung soll weder eine unerlaubte und vielleicht wenig konstruktive Schwarz-Weiß-Malerei noch Defätismus betrieben werden.
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Ein ausländisches, insbesondere ein andersfarbiges Kind, darf niemals ein Ersatz für das Ersatzkind sein, obwohl es nicht selten nach allen Versuchen, Fertilitätsbehandlungen und den Bemühungen um ein deutsches bzw. weißes Adoptivkind ein Kind „dritter oder gar vierter Wahl“ ist. Wird allerdings ein solches Kind – bewusst oder unbewusst – als „Notlösung“ gesehen, so können Beziehungs- und Identitätskrisen die Folge sein. Bewerber für ein solches Kind müssen deshalb ohne jede Einschränkung bereit sein, sich den hohen Anforderungen und der gründlichen Prüfung der Adoptionsvermittlung sowie der Zusammenarbeit mit den Adoptionsbehörden zu stellen.

http://www.iss-ger.de/arbeitsbereiche/grundsatzarbeit/grundsatzarbeit-adoption
ISD Internationaler Sozialdienst – 10. September 2007
Auslandsadoption hat in den letzten 30 Jahren stark zugenommen. Die Zahl der Adoptionsbewerber übersteigt aktuell weltweit die Zahl der adoptierbaren Kinder. Dies hat zur Folge, dass international vermehrt auch auf illegale Vermittlung zurückgegriffen wird. Im Mittelpunkt stehen dabei häufig nicht die Interessen des Kindes, sondern die Wünsche der Adoptionswilligen.