katholische akademie rabanus maurus - Walter Bechinger – Bernd Wacker (Hg.)

Adoption und Schwangerschaftskonflikt - Wider die einfachen Lösungen

Schulz-Kirchner-Verlag – Idstein 1994

 

II Sozialwissenschaftliche Reflexion

 

 

 

Die Verführbarkeit der Frauen durch den Machbarkeitswahn

 

 

Analyse, Kritik und Erweiterung einer Studie von E. Golomb und H. Geller

von Beate Szypkowski

 

Die Studie „Adoption zwischen gesellschaftlicher Regelung und individuellen Erfahrungen“ von Egon Golomb und Helmut Geller geht von der „unbedingten Notwendigkeit des Lebensschutzes“ aus und stellte sich die Frage, „in welchem Maße Adoption dazu beitragen kann?“ Im Zentrum steht die These eines aus der Ohnmachtserfahrung menschlichen Daseins erwachsenen Machbarkeitswahns. Ich möchte im Folgenden darstellen, dass der generative Bereich und hierbei insbesondere Frauen von dieser Größenidee der Realisierung um jeden Preis betroffen sind.

 

Lebensschutz als Lebensaufgabe

 

Die Autoren haben durch ihre Art der Fragestellung meines Erachtens nach etwas Hervorragendes geleistet. Sie verweisen auf die Notwendigkeit der Problemanalyse aus verschiedenen Perspektiven sowie die Anerkennung gesellschaftlicher, materieller Teilhabe und emotionaler Teilnahme nicht als einmalige, sonder strukturelle Aufgabe. Die Autoren plädieren für eine lebenswerte Perspektive, die Mutter und Kind nicht alleinverantwortlich zurücklässt. Lebensschutz sollte in den alltäglichen Handlungen und Befindlichkeiten zum Ausdruck kommen, anderenfalls ist er instrumentell, im eigentlichen Sinn nicht Lebensschutz, sondern Interessenwahrung und Machtausübung. Für die Autoren ist die Einbettung der Adoption in die Schwangerschaftskonfliktberatung zur möglichen Erhaltung des ungeborenen Lebens nur „vordergründig plausibel“. Durch den „mechanistisch-funktionalen“ und formalistischen Charakter des Angebots wäre Adoption auf eine quantitative Abgabebereitschaft reduziert.

 

Die Autoren gehen von einem historisch gewachsenen Machbarkeitswahn, einem Allmachtsgedanken aus. Der Mensch ist nicht mehr in der Lage, die Dinge gelassen wachsen und reifen zu lassen, Grenzen zu akzeptieren, sondern versucht in einer Art „künstlicher Vorwegnahme“ seinem Willen unterworfenen Ergebnisse zu produzieren. Diese Ergebnisse wiederum werden als Tatsachen genommen, so dass Komplikationen und Verluste unter dem Verdikt des „Sachzwanges“ lediglich einer „besseren Lösung“, aber keiner Ursachenforschung zugeführt werden. Hier „soll geplant das Schicksal selbst abgeschafft werden“, weil Unvorhergesehenes, Unbeeinflussbares und die Mühsal des Wartens nicht ertragen werden können. Eine solche Zweck-Mittel-Rationalität kann Zwischentöne, Ambivalenzen und ein offenes Ende nicht zulassen. Dies betrifft auf tragische Weise die Selbstheilungskräfte des Menschen. Jene können nur auf der Basis einer zugestandenen Entscheidungsfähigkeit und eines angemessenen zeitlichen Entscheidungsspielraumes wirksam werden. Die Autoren sprechen in diesem Zusammenhang auch von einer „verantwortlichen Begrenzung“ hinsichtlich der praktischen Umsetzung von theoretischen Möglichkeiten. Aus diesem Grunde fordern sie "eine neue Kultur der Bescheidenheit und Geduld“, die bereits den Machterwerb betreffen sollte.

 

„Zurückhaltung und Behutsamkeit“ mit dem Leben anderer ist geboten, eben weil es sich um ein je eigenes Leben handelt und nicht um „totes Material“. Eine instrumentelle Umgangsweise unterscheide sich nicht von „Versuchsreihen“, die die „Einzigartigkeit und Unverwechselbarkeit des Menschen in Frage“ stellen. Auslese, Rassenhygiene und „präventive Eugenik“ gehören schließlich auch in den Bereich des Machbarkeitswahns und seiner zugrunde liegenden Kosten-Nutzen-Rechnung. Weder darf Leben als unwert verhindert, noch als brauchbar verdinglicht und erzwungen werden.

 

Die Autoren plädieren infolgedessen für eine inhaltliche Bereicherung des Kindeswohls. Es sollte sowohl das Familienwohl als Interesse der Adoptierenden an einem bestimmten Kind als auch die Achtung gegenüber der leiblichen Mutter als Gesamtperson beinhalten. Die Übernahme der Adoption in die Obhut der staatlichen Fürsorge vermindert zwar den Missbrauch, gleichzeitig kann der Staat direkt Einfluss nehmen. Auch an dieser Stelle verweisen die Autoren auf die Nationalsozialisten und ihre Rassenideologie. Auf der Grundlage des „Blutschutzgesetzes“ von 1938 konnten von der höheren Verwaltungsbehörde Adoptionen zwischen Ariern und Nicht-Ariern verweigert werden.

 

Aber auch wenn Adoptionen nicht missbräuchlich gehandhabt werden, muss doch einleuchten, dass auch die Formulierung „Annahme als Kind“, die das „Künstliche des Vorganges“ vermeiden helfen soll, suggeriert, es seien durch die juristischen Vorgaben bereits die alltäglichen Umgangsweisen, Einstellungen und emotionalen Bindungen strukturiert. Die Möglichkeiten der öffentlichen Einflussnahme bedürfen eines verantwortungsbewussten und maßvollen Umgangs. Schließlich besteht die Gefahr nicht nur hinsichtlich einer Ideologisierung, sondern auch im Wunsch nach einer raschen und unkomplizierten bürokratischen Abwicklung. Adoptionen dürfen nicht verordnet werden.

 

Der Hinweis auf die geschichtliche Dimension ist auch hinsichtlich der Bedeutung von Familie wichtig. Ihre Entwicklung vollzog sich von der Groß- zur Kleinfamilie, von der eher losen Erziehung des Kindes im Familienverband hin zur erzieherischen Aufgabe der Mutter. Mit der Konzentration auf die Kleinfamilie erhält auch das Kind einen neuen Stellenwert. Damit verändert sich ein weiteres familienorientiertes Bezugssystem; Verwandtschaft und Blutsverwandtschaft werden seit dem 17./18. Jhd. synonym verwendet. Die verwandtschaftliche Bindung über das Recht wird nun durch das Zugehörigkeitskriterium „Blutsbande“ verstärkt. Die Zuordnung über Blutsverwandtschaft lassen Ehe und Kinderwunsch als Selbstverständlichkeit erscheinen. Das gleiche geschieht mit der Mutter-Kind-Beziehung. Aus der biologischen Möglichkeit der Mutterschaft wird „die Möglichkeit einer mystischen Ausweitung“. Mutterschaft wird zum lebenslangen „Naturberuf“. Gegenwärtig besteht die Gleichsetzung von Gebärfähigkeit und sozialer Mutterschaft. Aus der Perspektive der symbiotischen Mutter-Kind-Beziehung müssen andere Bezugspersonen wie Tagesmütter, Lehrerinnen usw. als Konkurrenz erscheinen. Die Autoren kritisieren den Allgemeingültigkeitsanspruch der Familie. Durch ihn erhalten andere institutionelle Formen, die gleichviel Emotionalität und Sorgfalt zur Verfügung stellen könnten, kaum eine reale Chance.

 

Potentiell abgebende Mütter stehen wie andere Frauen unter dem normativen Druck, Geburt und Erziehung miteinander vereinbaren zu müssen. Die „Bedingungen des Erziehungsprozesses“ sind ein zentrales Thema im Schwangerschaftskonflikt. Der statistische Anteil von Kindern aus vollständigen Familien beträgt in der Adoptionsvermittlung etwa 6 %. Der Beziehungsabbruch mit dem Partner wurde ebenfalls von allen als Grund für die Probleme mit der Schwangerschaft erlebt. Aber auch von außen, gesellschaftlich betrachtet, sind unvollständige Familien der Abwertung und Ausgrenzung ausgesetzt. Der normative Zwang zu einer vollständigen Familie verunmöglicht alternative Modelle.

 

Die Autoren gehen zu Recht von einem grundsätzlichen Unterschied zwischen Schwangerschaftsabbruch und Adoption aus. Ähnlichkeiten bestehen lediglich hinsichtlich der Konsequenzen: die Entscheidung kann nicht rückgängig gemacht werden und die materielle Sorge um das Kind fällt weg. Die qualitativen Unterschiede sind jedoch enorm:

 

 

 

Adoption contra Abbruch

 

Genau genommen kann es die Alternative Adoption oder Abbruch nicht geben, weil die Perspektivsetzung eine völlig falsche ist. Schließlich kann die Alternative zum Schwangerschaftsabbruch lediglich die Schwangerschaft sein. Adoption wird dann thematisiert, wenn die Erziehung und Versorgung des Kindes durch die leibliche Mutter nicht gewährleistet werden kann. Es ist zweifelsfrei mehr als begrüßenswert, dass das Thema Adoption und insbesondere die Situation der abgebenden Mutter in der Öffentlichkeit inzwischen an Raum gewinnt. Eines gibt mir jedoch zu denken. Es besteht die Gefahr, dass aus der ehemals schlechten abgebenden Mutter nun eine gute gezimmert wird, weil man sich dadurch bessere Chancen für die Geburt von Kindern erhofft. Um die Misere, die die Aufkündigung des Generationenvertrages mit sich bringt, auszugleichen, wird die Adoptionsfreigabe zum Gegenteil dessen, was sie bisher war: die gute Tat eines armen Opfers. Der Verdacht der Funktionalisierung wird dadurch nicht aufgelöst, sondern erhärtet. Mit echter Anteilnahme am Schicksal dieser Frauen hat dies nichts zu tun.

 

Das Alternativangebot Adoption statt Schwangerschaftsabbruch lässt die Tatsache außer Acht, aufgrund der sie überhaupt stattfinden kann. Es ist der Zwang zur Mutterschaft, dem Frauen gesellschaftlich ausgesetzt sind und den sie als identitätsstiftendes Moment verinnerlicht haben. Für Frauen existiert keine freie Entscheidung für oder gegen Kinder. Die Situation der abgebenden Mutter ist Ausdruck eines ambivalenten Kinderwunsches. Die Alternative Abbruch oder Adoption gerät in den Verdacht, „künstlich zu propagandistischen Zwecken“ aufrechterhalten zu werden. Der Streit in der Öffentlichkeit ist vielmehr eine Auseinandersetzung zwischen Frauen und Männern. Frauen, die ihr Kind zur Adoption freigeben, kommen nicht in die Konfliktberatung. Sie lehnen einen Abbruch ab bzw. haben die Frist versäumt. Die Entscheidung ist ganz klar für das Austragen der Schwangerschaft getroffen worden. Auf der Ebene der intrapsychischen Verarbeitung kann das Abtreibungsthema in der Konfliktsituation kaum angesprochen werden. In beiden Fällen geht es um die Trennung vom Kind. Die Betroffene kann sich nicht gleichzeitig für die Schwangerschaft und eine Weggabe entscheiden.

 

Um dem Druck der Überforderung zu entgehen, greifen die Frauen zur „schnellen Problemlösung“, dem Abbruch. Der Schwangerschaftskonflikt kann keiner Lösung zugeführt werden, da sowohl die betroffene Frau als auch das Kind, egal wie sie sich entscheidet, einen hohen Preis bezahlen. Schon deshalb sind Einzelfallentscheidungen unvermeidbar. Sie beinhalten, die Folgen zu tragen und die Schuld bzw. Verantwortung auf sich zu nehmen und nicht an andere abzugeben. Dies ist die Voraussetzung für eine Versöhnung mit der getroffenen Lösung.

 

Grundsätzlich jedoch tragen die betroffenen Frauen einen

gesellschaftlichen Konflikt individuell aus.

 

 

Schwangerschaftsabbrüche in der BRD

 

1990 wurden in neun von zehn Fällen Abbrüche aufgrund einer „sozialen Indikation“ vorgenommen. Der daneben ins Gewicht fallende Anteil der „allgemein-medizinischen Indikation“ beträgt lediglich 7 %. Das Durchschnittsalter der Betroffenen lag bei rund 29 Jahren (2 % Minderjährige) und hierbei waren 43 % der Frauen ledig, 48 % verheiratet. Der Zeitpunkt der Empfängnis lag bei 80 % weniger als neun Wochen zurück. 53 % der Frauen hatten bereits ein oder mehrere Kinder zu versorgen. Einflussfaktoren bei der Ermittlung der Zahlen sind die verringerte Meldebereitschaft der Ärzte sowie die vielfältigen Veränderungen seit der Wiedervereinigung. Abgesehen von Auslandsabbrüchen und Dunkelziffer ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche seit 1980 in allen Altersgruppen rückläufig.

 

Im Vergleich zu 1980 wurden die Eingriffe 1990 mehrheitlich in gynäkologischen Praxen durchgeführt. Die mit 79 % am häufigsten praktizierte Methode ist das Absaugen. Eine Methode mit geringem bis keinem Verletzungsrisiko, aber ein medizinischer Eingriff. Eine Alternative soll die neue Abtreibungspille RU 486 darstellen. Trotz Abschwächung von Angst und Gefährdung sollten die mit ihr verbundenen Risiken, insbesondere durch den gravierenden hormonellen Eingriff, nicht verleugnet werden. Das Präparat ist nicht „das Mittel der Wahl“. Dennoch  verdeutlicht die Diskussion, dass noch immer keine greifenden Initiativen zur Entwicklung von Abbruchmethoden, die alternativ und körperschonend sind, vorliegen.

 

Gemessen an der Gesamtzahl der Schwangerschaftsabbrüche haben verheiratete Frauen mit steigendem Alter den höchsten Anteil. Im Alter von 15 bis 29 Jahren weisen sie die niedrigste Abbruchziffer auf, während sie ab 40 Jahren die höchste Zahl der Abbrüche in Bezug auf die Lebendgeburten aufzeigen. Detailangaben dokumentieren die Unterschiedlichkeit des generativen Verhaltens aufgrund Alter, Familienstand, sozioökonomischer, politischer und geschichtlicher Situation (z.B. die geburtenstarken Jahrgänge, Reform des §218). Seit Mitte der achtziger Jahre findet eine Annäherung des Anteils der Schwangerschaftsabbrüche bei verheirateten Frauen mit 47,6 % und ledigen Frauen mit 45 % (1988) statt. Interessant ist die zunehmende Zahl von Abbrüchen bei den 35-39jährigen sowie die stetig steigende Zahl von Schwangerschaften, insbesondere bei den Frauen Ende 30. Die Schwangerschaft wird von verheirateten Frauen je eher ausgetragen, desto jünger sie sind. So liegt auch die Abbruchziffer niedriger. Jedoch sagt der Familienstand zum Zeitpunkt der Geburt oder des Abbruchs nichts über die Situation zur Zeit der Empfängnis aus. D.h., dass eine nichteheliche Mutterschaft durch Heirat oder Abbruch vermieden werden kann. Der Anteil der nichtehelich Geborenen beträgt in der BRD 10 %. Die Familiengründung verschiebt sich außerdem altersmäßig nach oben. Der Abbruch wird keineswegs als Verhütungsmittel praktiziert. In der BRD korrelieren hohe Geburtenziffern nicht mit hohen Abbruchziffern.

 

Ca. 60 % der schwangeren Frauen aus Baden-Württemberg ließen einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb ihres Bundeslandes vornehmen, nahezu alle davon in Hessen. Von den hessischen Frauen verließ keine Frau ihr Bundesland für einen Eingriff. Zudem werden Abbrüche in Hessen in der Regel ambulant und mit der Absaugmethode vorgenommen. In Baden-Württemberg hingegen wird der Eingriff stationär und unter Anwendung von Absaugmethode, Ausschabung (beides auch als Kombination) und Vollnarkose praktiziert. Die betroffenen Frauen suchen jedoch sehr wohl – je nach Interessenlage (Austragen, Ambivalenz, Abbruch) – die Institution auf, von der sie annehmen, dass sie in ihrem Entschluss unterstützt werden. Das Aufsuchen der jeweiligen Institution kann demnach bereits als richtungweisend für die Entscheidungsfindung bezeichnet werden. Auf der Seite der behandelnden Ärzte herrscht das gleiche Gefühlsspektrum zwischen Ablehnung, Ambivalenz und Akzeptanz. Tragische Konsequenzen für Arzt und Patientin deckten die Memminger Prozesse auf.

 

 

Moral und Geschlecht

 

Die Debatte um die Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen wird dadurch erschwert, dass jeweils eine Seite dazu tendiert, entweder zu übertreiben oder zu bagatellisieren. Weder werden Frauen, die ein ungewolltes Kind austragen, glücklich sein und das Kind lieben, noch geht ein Abbruch spurlos an der Psyche der Frauen vorbei. Die Annahmen einer liebenden Hinwendung zum Kind nach der Geburt sind „Schwindelargumente, die mit der aus der Not geborenen Tugend die Not rechtfertigen“ sollen.

 

Eine kaum realisierte „relativistische Einstellung zur Moral“, dass sowohl die eigene Überzeugung als auch die anderer keinen Anspruch auf Alleingültigkeit erheben kann, d.h. dass „Moral in individuellen Einstellungen verankert ist und nicht in übersubjektiven, metaphysischen oder religiösen Geboten“, erschwert bzw. verhindert eine produktive Auseinandersetzung über generatives Verhalten.

 

Hierzu gehören auch die Überlegungen zur weiblichen Moral. Nach Gilligan zeichnet sich weibliches Moralverhalten durch Bindungs-, Kommunikations- und Gemeinschaftsorientierung aus. Frauen gehe es weniger, wie dies bei Männern der Fall sei, um die generellen Rechte des Kindes gegenüber der Mutter. Döbert stellt dem gegenüber, dass die moralische Haltung immer von der persönlichen Betroffenheit abhängig ist. Männer, die sich mit der Teilnahme am Wehrdienst auseinandersetzen, reagieren viel eher kontextuell, während sich Frauen zum gleichen Thema auf Regeln berufen. Beide Beispiele erfüllen meines Erachtens sowohl das Betroffenheits- als auch das Geschlechtskriterium. Die von Gilligan befragten schwangeren Frauen beschäftigten sich dem Kontext angemessen mit den Gedanken an die Zukunft des Kindes und nicht mit der Frage nach Rechten und Pflichten. Obwohl einige dieser Frauen bereits ein Kind zur Adoption freigegeben hatten, stellte die Adoptionsfreigabe keine Alternative zur Abtreibung dar. Die Frauen, deren Befragung Gilligan ihren Ergebnissen zugrunde legt, waren ca. 26 Jahre alt. Eine differenzierte Analyse, wie sie Döbert vorschlägt, zeigt auf, dass eine stärkere Ablehnung von Schwangerschaftsabbrüchen bei gleichzeitig höherer Abbruchquote bei Frauen zu verzeichnen ist, die sich in der letzten Phase des gebärfähigen Alters befinden.

 

Hinsichtlich des mütterlichen und väterlichen Verhaltens innerhalb der Familie sind allerdings eindeutige Unterschiede feststellbar. Dort sind die sozialisationsprägende Kraft hinsichtlich der Geschlechtsidentifikation und die darauf aufbauenden Verhaltensweisen – auch die moralisch motivierten – für Jungen und Mädchen richtungweisend. Das von Gilligan in den Vordergrund gestellte beziehungszugewandte Verhalten von Frauen wird von Jansen und Jockenhövel-Poth in den erkenntnisreichen Zusammenhang von geschlechtsspezifischem Bindungsverhalten von Mutter und Tochter in den ersten drei Lebensjahren gestellt.

 

Im Vergleich zu Jungen verharren Mädchen deutlich länger in einer dichten Einheit mit der Mutter. Mit dieser frühen Erfahrung einher, gehen aggressive und sexuelle Entwicklungen. Die Autorinnen kommen zu dem Ergebnis, dass die Stärke der Intensität und Dichte der Mutter-Tochter-Beziehung die Entwicklung einer „desexualisierten und ‚bindungsaffizierten’ Ich- und Identitätsentwicklung“ maßgeblich beeinflusst. Das Bezogenheitskriterium wird von Gilligan jedoch selbst kritisch betrachtet. Um ein positives Bild nach außen zu repräsentieren, sind Frauen, gleichgültig welchen Lebensentwurf sie gewählt haben, darauf angewiesen, die Wünsche anderer zu befriedigen. Eigene Wünsche und Bedürfnisse müssen entweder als die der anderen getarnt oder verleugnet werden. Eine Frau mit eigenem Kopf und Willen gilt nach wie vor als selbstsüchtige, egoistische Frau. Die Verleugnung eigener Bedürfnisse ruft typisch weibliche Depressionen hervor. Dies, weil sie nicht restlos zu verleugnen sind, von daher stören, frustrieren und Zorn hervorrufen, der wiederum unterdrückt werden muss, indem er in Depressionen verpackt wird.

 

Am Beispiel wiederholter Schwangerschaftsabbrüche kann dies sehr deutlich diskutiert werden. Stellt doch die Tatsache als solche die Wirkung sog. sicherer Verhütungsmittel wie Pille und Spirale in Frage. Schwangerschaften trotz Verhütung sind ein Extrembeispiel für das komplizierte Wechselverhältnis der sozialen, physischen und psychischen Situation von Frauen. Auch hier entlarvt die Realität den Glauben an die medizinisch-technische Allmacht als Wunschdenken. Dies bestätigen die Umstände, die zu einer Schwangerschaft führen.

 

Frauen, die mehrfach und mit Verhütung schwanger wurden, berichteten, dass dies in der Regel außerordentliche Situationen waren. Einige Betroffene formulierten möglich Ursachenzusammenhänge:

 

 

(Untersuchung des Familienplanungszentrums in Hamburg – Meyer u.a. 1990, S. 61 ff.)

 

Trotz Schuldgefühlen schwingt auch Stolz über „die eigene Fruchtbarkeit“, über „diesen Ausdruck ihrer Weiblichkeit“ mit. Ambivalenz und eine gravierende Unsicherheit über die eigene Weiblichkeit sprechen aus diesen Aussagen. Das Phänomen der Mehrfachabbrüche als Zeichen für die Schwierigkeit von Frauen, „im eigenen Körper zu wohnen“, ermöglicht der öffentlichen Moral und den gesellschaftlichen Institutionen leichten Zugriff auf ihr Inneres, das sie schwer als eigenständig-wertvoll-weibliches anerkennen kann. Die Diskriminierung von Weiblichkeit nimmt Frauen ja tatsächlich die Entwicklungsmöglichkeit autonomer Ichstärke.

 

In diesen so entstandenen Hohlraum, der natürlich keiner ist, wird ein „öffentlicher Fötus“ implantiert.

 

Wem gehört das werdende Leben?

 

Der Frau, dem Mann, dem Staat?

 

 

Der Fötus ist auch in dem Sinne öffentlich, als er – sei es zu propagandistischen oder wissenschaftlichen Zwecken – zahlreich öffentlich dargestellt wird. Diese Form der Darstellung kann zurecht als „pornographisch“ bezeichnet werden, ist sie doch, wie in der pornographischen Darstellung von Frauen, aus dem Zusammenhang des weiblichen Körpers abgetrennt, extrem vergrößert, präpariert und unwahr präsentiert. Er wird öffentlich der moralischen Beurteilung preisgegeben. Jede und jeder hat die Möglichkeit, ein persönliches Urteil zu fällen, die eigenen Interessen nach Gebären, Abtreiben, Gefrieren usw. auszuleben. Er wird verfügbar für alle und nicht mehr für die jeweilige Frau.

 

Der öffentliche Fötus basiert auf einer fatalen Spaltung:

 

Die Gefühle der schwangeren Frau und die Bilder in der Öffentlichkeit klaffen auseinander, wobei Wissenschaft und Moral die Bilder aus dem Uterus als Realität setzen.

 

 

Eine andere Kluft, die die Problematik durchzieht, kann am Beispiel der ehemaligen DDR verdeutlicht werden. Dort wurde zwar die Fristenlösung praktiziert, der Abbruch an sich stand dennoch unter einem Tabu. Er wurde in der Regel verschwiegen. Die von Hurtienne befragten Frauen waren religiös ungebunden, was ihnen religiöse Schuldgefühle oder Strafängste ersparte. Dass die Schuld- und Schamgefühle keineswegs religiöser Natur sind, bestätigen die Aussagen von Frauen, die in die Memminger Prozesse involviert waren, Frauen aus einem Gebiet, das hochkatholisch ist. Diese Frauen litten in erster Linie an Scham- und Schuldgefühlen darum, weil durch die öffentliche Anklage ihre Sexualität ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt wurde. Damit wird auch die eigentliche Zielrichtung der Strafverfolgung klar: Die Sexualität der Frauen und nicht der Abbruch (Sadrozinskis 1989, S. 115).

 

In der ehemaligen DDR unterbrach aufgrund des gut organisierten Sozialen Netzes keine Frau aus finanziellen Motiven eine Schwangerschaft; der wirtschaftliche Aspekt ist nicht ausschlaggebend. Er verschärft lediglich die Problematik. Aufgrund dessen erweist sich die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ als Maßnahme gegen Schwangerschaftsabbrüche als sinnlos, weil mit Recht davon ausgegangen werden kann, dass die Zahl der Frauen, die aufgrund finanzieller Nöte einen Abbruch erwägen, sehr gering ist.

(In der Mehrzahl hatte die Fristenregelung für Frauen in der ehemaligen DDR eine „erleichternde und entlastende Wirkung, so dass sie sich für eine gesamtdeutsche Regelung dieses Modell mit Beratungspflicht wünschten, Hurtienne, a.a.O., S. 52f.)

 

Die Tatsache der höheren Kinderzahl bei Frauen mit niedrigem Qualifikationsniveau ist weniger eine Frage der Intelligenz oder des intelligenteren Umgangs mit Verhütung oder Abtreibung, sondern vielmehr ein schichtspezifischer Umgang mit der Kinderfrage. Für die unteren sozialen Schichten ist Kinderhaben meines Erachtens eine im Grundsatz unhinterfragte Selbstverständlichkeit. Die Zahl der Geburten geht allerdings auch dort zurück. Der Zusammenhang mit den Qualifikationsstrukturen von Frauen in der Mittel- und Oberschicht ist tatsächlich da gegeben, wo Kinderhaben den Berufs- und Qualifikationsmöglichkeiten dieser Frauen entgegensteht. An die Stelle von Kindern tritt ein erfülltes Berufsleben. Untere Sozialschichten sind in ihrem Ausdruck schon immer körperlich-triebhafter gewesen. Für sie ist Kinderhaben (noch) der Ausdruck ihrer Produktivität (Produktivkraft) und hat einen eigenen Wert. Mit diesem Lebensentwurf grenzen sie sich von der Mittelschicht ab. Ihre Herrschaftsidee ist das Kollektiv, das sich über Kinder als gemeinsame Nachkommen ihrer Schicht und Kultur reproduziert. Mittel- und Oberschicht sublimieren über Leistung in Verbindung mit Intellekt. Weniger Kinder ist ihnen eine bürgerlich-kulturelle Ausdrucksform von Triebbeherrschung. Ihre Herrschaftsidee fußt auf der intellektuellen Leistungsfähigkeit von einzelnen. Die Gemeinsamkeit besteht in gemeinsamen kulturellen Gütern (Literatur, Kunst, Wissenschaft usw.).

 

Die psychische Verarbeitung eines Schwangerschaftsabbruchs hängt von der Stärke der Ambivalenz bei der Entscheidungsfindung ab. Je größer die Ambivalenz, desto schwieriger die Verarbeitung eines Abbruchs. Umso sicherer die Entscheidung, desto besser der Verarbeitungsprozess. Nach ungewollten und abgebrochenen Schwangerschaften kommt es häufig zu Trennungen. In Zahlen sind dies ¼ bei verheirateten und ca. 50 % bei nicht-verheirateten Paaren.

 

Eine amerikanische Studie weist nach, dass die Häufigkeit einer psychiatrischen Erkrankung nach einer Geburt höher liegt als nach einer Abtreibung. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine Untersuchung über die psychosomatischen Reaktionen von Müttern mit Neugeborenen, die durch Reproduktionstechnologien gezeugt wurden (Bräutigam/Menge/Rückert 1993:10; Ulrich 1988:106f.).

 

Dennoch soll nicht der Eindruck entstehen, als könne ein Schwangerschaftsabbruch leichtfertig vorgenommen werden. Rationalisierungen in der Art, es handele sich um bloßes Zellgewebe, sollen darüber hinwegtäuschen helfen, dass der Eingriff „auf der unbewußten Ebene als Mord am Kind, an der Mutter und an sich selbst erlebt“ wird.

 

Gleichermaßen bergen repoduktionstechnologisch hergestellte Schwangerschaften sowie die Leihmutterschaft die Gefahr in sich, zu Instrumentalisierungselementen der Generativität einer zunehmenden Inhumanisierung der Lebenswelten durch überdimensionierte Machbarkeitsansprüche zu verkümmern. Der Wahn der Machbarkeit hat längst den Fötus selbst erreicht. In Amerika werden Baby-Gyms bereits durch die Forschungsergebnisse pränataler Psychologie überholt. In der BRD kann man sich zum Zwecke eines leistungsstarken Kindes an eine Institution „für das hochbegabte Kind“ wenden. Sowohl funktionalistisch-mechanistische als auch konservativ-mystifizierende Positionen zum generativen Verhalten sind „Abwehrmaßnahmen“. Sie zeigen, „wie libidinös besetzt, wie angstbesetzt und hassbesetzt dieser ganze Komplex“ der Generativität ist (Gambaroff, a.a.O., S. 170).

 

 

Frauen und Aggression

 

Die Frage, die sich mir in der Auseinandersetzung mit den möglichen Motiven für eine Adoptionsfreigabe stellte, war, warum ein Schwangerschaftsabbruch nicht oder nicht mehr in Frage kommt und welche Bedeutung der darin verborgenen Ambivalenz des Kinderwunsches zukommt? Die Gespräche mit den betroffenen Frauen lassen auf eine heikle Thematik schließen. Es ist der Umgang von Frauen mit Aggressionen. Die Überhöhung von Mutterschaft und Erziehung (Chodrow 1985, S. 20 ff.) sowie die darin verborgenen unbewussten Größenphantasien bilden das Pendant zu den gesellschaftlichen und politischen Argumenten gegenüber Frauen, ihr Machtbereich liege in der Familie. Mit sensibler Hand sei es geradezu die Aufgabe von Frauen, durch ihr Wirken zu einer besseren Welt zu verhelfen. Die „Sanfte Macht der Familie“ (Titel des sog. „Blüm-Papiers“) zu postulieren ist allerdings eine „unverblümte Heuchelei“ (Mitscherlich 1992, S. 8). Sie beruht zudem auf einer Spaltung zwischen guten Müttern und schlechten Müttern; normalmenschlich, also vollständig mit Grenzen und eigenen Bedürfnissen zu sein, ist offensichtlich keiner gestattet.

 

Aggressionen gegenüber dem Kind fallen ebenfalls dem gesellschaftlichen Diktat einer allseits liebenden Mutter zum Opfer. Aber auch die Frauen selbst unterdrücken die Aggressionen gegen das Kind. Auf Bewusstwerden der Aggressionen reagieren sie mit „quälenden Schuldgefühlen“ (Moeller 1992, S. 192). Sowohl die Adoptionsfreigabe als auch ein Schwangerschaftsabbruch sind mit aggressiven Tendenzen verbunden. Dass abgebende Mütter nicht abtreiben, hat m.M. nach damit zu tun, dass ihre Identifikation mit dem Kind so groß ist, dass sie sich selbst gefährdet sehen. Für sie kommt ein Abbruch einer Vernichtung ihrer selbst gleich. Viele abgebende Mütter berichten, dass sie unerwünschte Kinder sind. Die Angst, selbst Objekt der Zerstörung gewesen zu sein, wird unbewusst mobilisiert. Auf dieser Ebene arbeiten meines Erachtens aktive Abtreibungsgegner, die mit entsprechend angelegtem Bildmaterial all dieses unbewusste Material aktivieren.

 

In der konkreten Konfrontation mit dem geborenen Kind können die aggressiven Tendenzen, die sich ja auch in extremer Verwahrlosung in der Kinderversorgung äußern können, derart stark werden, dass das Kind von der Mutter verantwortungsbewusst in andere Hände – die der Adoptivmutter – gelegt wird. Doch wie kommt es zustande, dass Müttern derart viel Macht zukommt und wie ist es um diese Macht tatsächlich bestellt?

 

(Ohn-)Macht der Mütter

 

Zurecht wird Kritik an dem Vorwurf, Mütter seien an allem schuld, geübt. Entstehen kann eine solche Vorwurfshaltung, wenn kindliche Phantasie und kindliches Erleben mit der Realität der Mutter gleichgesetzt wird. Diese fatale Gleichsetzung führt dann zu dem bekannten Mechanismus, auf Selbstständigkeitsbedürfnisse mit Schuldgefühlen zu reagieren und in eine masochistische Opferhaltung zu fallen. Ein Zusammenleben frei von Konflikten und Aggressionen entspräche aber einem „Pseudoparadies“ (Mitscherlich, a.a.O., S. 10f.). Speziell die Harmoniesucht von Frauen deckt sich mit dem Mutter-Mythos, so dass Frauen zu seiner Erhaltung beitragen. Die Sehnsucht nach der allumfassend guten und nährenden Mutter soll aber die eigenen bösen und versagenden Anteile verdecken. Diese „Zerrissenheit im Selbstbild als Frau ist eine Überforderung“, so dass die „Neue Mütterlichkeit“ eine Phantasie darstellt, die vor dieser bedrohlichen Situation bewahren soll. Sie bietet einen Schutz, indem Mutterschaft idealisiert wird. Die soziale Rollendefinition von Weiblichkeit als sensible, anpassungsbereite und dienende Wunscherfüllerin verstärkt und stabilisiert die „passiv-aggressive, abhängige und leidensbereite Haltung“ von Frauen (Mitscherlich, a.a.O., S. 16).

 

Mitscherlich stellt die Frage, ob zwischen den den marktwirtschaftlichen Gesetzen zuwiderlaufenden Strukturen der Mutter-Kind-Beziehung und der überhöhten ideologischen Idealisierung von Frauen bei gleichzeitiger gesellschaftlicher Ausgrenzung ein Zusammenhang besteht. Hinter dem Hass auf die Mutter könnten sich „unbewusste Identifikationen mit männlichem Frauenhass verbergen“. Dies würde bedeuten, das der Hass auf die Mutter, die die Personifizierung eines Hasses auf eine Beziehung darstellt, der man ohnmächtig ausgeliefert ist und die nicht oder nur mühselig kontrolliert werden kann. Die Abhängigkeit des Kindes von der Mutter, die als Übermächtige erlebt wird, steht in krassem Gegensatz zu ihrer familiären und gesellschaftlichen Machtlosigkeit. Diese äußerlich-soziale Machtlosigkeit und die Schwäche des Kindes – verstärkt durch die Kinderfeindlichkeit – verhindert einen weitgehend ungebrochenen Schutz der Kinder vor dieser privaten Machtbeziehung. Die Mutter hält das Kind zur Anpassung an und wird deswegen mit steigender Autonomie des Kindes abgelehnt bis gehasst. Sowohl Mädchen als auch Jungen können die „Machtlosigkeit der Mutter in der äußeren Realität“ aufgrund ihrer Erfahrung mit der allmächtigen Mutter nicht akzeptieren. Gleichzeitig spielen die Phantasien gegenüber der Mutter eine weitaus größere Rolle als deren reales Verhalten. Beides, die Ausschließlichkeit der Erziehungs- und Versorgungsfunktionen durch die Mutter und den Missbrauch dieser Einzigartigkeit aus Kompensationsgründen, empfindet das Kind oftmals als Fessel.

 

Für die Mutter-Tochter-Beziehung bestehen hierbei besondere Komplikationen, da sich beide sowohl identifizieren als auch abgrenzen müssen. Unselbständiges Verhalten und eine hasserfüllte Bindung an die Mutter, also Abhängigkeit bis ins Erwachsenenalter, kann daraus entstehen. Paarbeziehungen bieten häufig eine gute Grundlage zur Aufrechterhaltung dieser Beziehungsdynamik, besonders wenn sie durch eine kreuzweise Verachtung bestimmt werden. Häufig sind diese Beziehungen durch gegenseitigen Neid auf die im anderen vermuteten und idealisierten eigenen ungelebten Anteile bestimmt. Der Neid bringt aber die Entwertung mit sich, er verhindert die Verinnerlichung und Integration dieser Anteile in die eigene Person. Wertschätzungen gegenüber dem anderen kann der unbewußte Neid nicht zulassen. Die Missgunst kommt in Rationalisierungen – bspw. als Vorurteil über die intellektuelle und physische Minderwertigkeit der Frau – zum Vorschein. Die andere Seite ist die Depression als Reaktion auf die Selbstentwertung. Der Jugendlichkeitskult unserer Kultur spielt hierbei eine wesentliche Rolle.

 

Die Ursachen der Unterdrückung von Frauen und ihr unselbständiges Verhalten müssen wir in den psychischen Strukturen suchen, denn sie unterliegen nicht mehr direkten materiellen Einflußbedingungen und kulturellen Verhaltenserwartungen. Die elementaren gesellschaftlichen und ökonomischen Erfahrungen der Frauen sind historische, von Generation zu Generation weiterentwickelte Lebensentwürfe. Weder die gesellschaftlichen Institutionen noch die Unterdrückung durch den Mann im Sinne eines äußeren Zwangs sind verantwortlich für das subalterne Verhalten der Frauen, sondern ihr Sozialcharakter. Trotz formaler Gleichberechtigung bleiben Frauen auch im Beruf familienorientiert und wählen traditionell weibliche Berufe. Insofern sind sozialpolitische Überlegungen und Maßnahmen – sowohl in bürgerlichen als auch in sozialistischen Ländern – Strategien, die der Verselbständigung zum Opfer fallen (Prokop 1976, S. 11).

 

Adoptionsfreigabe wäre auf diesem Hintergrund als Strafe bzw. Selbstbestrafung für verbotene Gefühle, Phantasien und Beziehungen zu verstehen. Die abgebende Mutter verbietet es sich, Mutter dieses Kindes zu sein. Ihre gesamte Lebenssituation ist derart ausgerichtet, dass Kinder keinen Raum darin haben. Hierbei werden die Frauen von der Gesellschaft unterstützt, indem ihnen das Angebot zur Adoptionsfreigabe gemacht wird. Es steht außer Frage, dass die Adoption oder die Herausnahme eines Kindes aus unerträglichen Zuständen für das Kind sinnvoll ist. Die untergründigen Motive der abgebenden Mutter jedoch werden von der Gesellschaft nicht wahrgenommen und verhelfen der Abwehr von Konfliktaufarbeitung zu größerer Stärke.

 

Die Sehnsucht nach der allmächtigen versorgenden Mutter, der paradiesischen Göttin ist bei abgebenden Müttern besonders groß, da ihr Bedürfnis nach Liebe, Geborgenheit, Bestätigung und Sicherheit häufig fundamental erschüttert wurde. Die damit entstandenen und unbewußten unerträglichen Ohnmachts- und Hassgefühle werden durch die Schwangerschaft und Geburt reaktiviert. Man könnte auch sagen, angesichts des Kindes werden sie an frühe Erlebnisse erinnert, die sofort abgewehrt werden müssen, weil sie so bedrohlich und schmerzhaft gewesen sind. Die Identifikation mit der eigenen Mutter dient als Fluchtchance vor dem Hass auf die Mutter und die damit verbundenen Befürchtungen, von ihr verfolgt, bestraft und verlassen zu werden. Aber auch eine andere Seite wird deutlich. Mit dem Kind gekoppelt sind Gefühle von Verbundenheit, Zärtlichkeit und absoluter Zweisamkeit. Das Aufkommen dieser Regungen erinnert an die eigenen Bedürfnisse. Durch ihre Identifikation mit dem Kind, in der sie sich als hilfloses, bedürftiges Opfer wieder erkennt und in ihrer Identifikation mit der versagend-bedrohlichen Mutter brechen Aggressionen durch, denen über die Adoptionsfreigabe Einhalt geboten werden kann.

 

Ich möchte diesen Mechanismus der Selbsterhaltung auf eine kurze Formel bringen: Je größer die Erschütterung des Selbstwertgefühls, um so größer die Phantasie der Achtung, Würde und Selbstwert spendenden Mutter-Göttin. Für die abgebende Mutter ist dies die Adoptivmutter. Der Familienroman ist aber ein strukturelles Phänomen. Der Konflikt der abgebenden Mutter ist lediglich ein Extrem der strukturellen Bedingungen im weiblichen Lebenszusammenhang.

 

Es existiert kein „sozial wie psychisch integrierender Rahmen für weibliche Aggression (Marina Gambaroff, 1993). Dieser fehlende soziale Ort für weibliche Aggression erfordert die Wiederaneignung der weiblichen Aggression in einem psychischen Reintegrationsprozess. Frauen neigen dazu, ihre unterschwelligen Aggressionen zu verschleiern, indem sie sich in die Position des vorwurfsvollen Opfers versetzen. Für die Betroffenen selbst als auch für die Umwelt ist es sehr schwer, mit dieser passiven Aggression umzugehen.

 

Die Bewusstmachung von Aggression und das Ertragen von Schuldgefühlen würden einen gangbaren Weg zur Klärung und Sicherung eigener Wünsche und Bedürfnisse darstellen. Dies allerdings lässt sich nicht von heute auf morgen bewerkstelligen, sondern steht vielmehr unter dem Diktat eines Prinzips, das so ganz und gar dem Machbarkeitswahn entgegensteht: Prozeßhaftigkeit mit offenem Ziel.