Begriffsbestimmung

 

Adoption

 

Wenn auf den Seiten von www.adoptions-forum.com von Adoption geschrieben wird, ist immer, entsprechend den zur Zeit gültigen gesetzlichen Regelungen, von der so genannten Inkognitoadoption die Rede.

 

Analog hierzu sind die Begriffe Adoptierte; Adoptiveltern; etc., eingebunden in das Inkognitoadoptionssystem zu verstehen.

 

Hiervon zu unterscheidende Adoptionsformversuche werden entsprechend bezeichnet: z.B.:

Offene Adoption; Adoptierte in offener Adoption.

 

 

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Unter dem Begriff „Adoption“ verbergen sich völlig verschiedenartige Konstellationen. Das einzige Verbindende von „Adoption“ ist, dass ein Kind zu Menschen kommt, die nicht seine natürlichen Eltern sind. Ich verwende daher folgende Begriffe zur Unterscheidung:

 

D-Adoption = Adoption wg. dauerhafter oder langandauernder Verhinderung der leiblichen Eltern die Versorgung des Kindes, auch bei begleitenden sozialen Maßnahmen, zu übernehmen (z.B. schwere Erkrankung der leiblichen Eltern).

 

M-Adoption = Adoption wg. Misshandlung und/oder Verwahrlosung und/oder Vernachlässigung des Kindes durch die leiblichen Eltern


S-Adoption = Stiefkindadoption - ein neuer Partner adoptiert das/die Kind/er die in die Partnerschaft/Ehe eingebracht werden


U-Adoption = Adoption wg. unterlassener Hilfeleistung, Ausnutzung psychosozialer Notlagen oder Irreführung der leiblichen Eltern


Z-Adoption = Zwangsweise Wegnahme des Kindes durch Behörden und/oder Erziehungsberechtigte in Fällen wo nicht die Kriterien der M-Adoption gegeben sind. (z.B.: aus politischen Gründen - wg. Krankheit/Behinderung der leiblichen Eltern - wg. Unmündigkeit der leiblichen Eltern - wg. Inhaftierung der leiblichen Eltern)

 


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Unfruchtbarkeit; unfruchtbar

 

Diese Begriffe werden synonym für die Begriffe: Sterilität, Infertilität, etc. in dem Sinne gebraucht, dass ein Paar nicht in der Lage ist, aus eigenem Vermögen, lebensfähigen Nachwuchs zu zeugen bzw. zu gebären.