Rolf P. Bach, Jurist und Sozialpädagoge, Leiter der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle der vier norddeutschen Bundesländer in Hamburg

„Gekaufte Kinder – Babyhandel mit der Dritten Welt“ S. 15 – 16

 

 

Von 1945 bis zum Ende der fünfziger Jahre wurden Zehntausende deutscher Adoptivkinder ins westliche Ausland vermittelt, insbesondere in die Vereinigten Staaten, nach Skandinavien und in die Benelux-Länder. Die von den westlichen Siegermächten besetzten Teile des ehemaligen Deutschen Reiches befanden sich in einer ähnlichen Situation wie die Länder der Dritten Welt heute. Viele Kinder hatten in den Kriegs- und Nachkriegswirren ihre Eltern verloren. Weitverbreitete Armut und bittere Nahrungsknappheit ließen es aber auch vielen Eltern unmöglich erscheinen, ihre Kinder ausreichend versorgen zu können. Nicht zuletzt wurden viele der Kinder zur Adoption ins Ausland freigegeben, die aus Verbindungen farbiger Soldaten der damaligen Besatzungsstreitkräfte mit deutschen Frauen stammten. Ein ehemaliger Direktor des Internationalen Sozialdienstes in Frankfurt erinnert sich, dass „manches Mal schon ein Care-Paket ausreichte, um die Mütter zur Hergabe ihrer Kinder zu bewegen“.

 

Der einsetzende wirtschaftliche Aufschwung in Westdeutschland beendete diesen massenhaften Exodus deutscher Adoptivkinder. Aber noch bis weit in die sechziger Jahre hinein suchten amerikanische und skandinavische Ehepaare über Zeitungsanzeigen in den Wochenendbeilagen der großen überregionalen Zeitungen nach deutschen Adoptivkindern. Vor allem junge, nicht verheiratete Frauen wurden mit dem Angebot gelockt, sich die „Schande“ der Geburt eines nichtehelichen Kindes in ihrer Heimat dadurch ersparen zu können, dass man ihnen einen mehrwöchigen Aufenthalt und die Entbindung im Heimatland der zukünftigen Adoptiveltern finanziert. Nicht selten wurden ihnen auch erhebliche Geldbeträge und andere materielle Güter versprochen.

 

Die Parallele zur aktuellen Situation in der Dritten Welt ist offenkundig. In der Regenbogenpresse finden sich noch heute bisweilen derartige Anzeigen, obwohl der deutsche Gesetzgeber seit 1977 diese Form des privaten Kinderhandels verboten und als Ordnungswidrigkeit unter Strafe gestellt hat.

 

Denn inzwischen war auch die Zahl adoptionswilliger deutscher Ehepaare drastisch angestiegen. Schon 1950 kam es wieder zu mehr als 4.000 inländischen Adoptionen, fast 4.000 weitere Kinder aber warteten vergeblich auf Adoptiveltern. Fünf Jahre später wurden bereits mehr als 8.000 Adoptionen registriert. Diese Zahl blieb bis zur Mitte der siebziger Jahre konstant. In demselben Zeitraum aber stieg die Zahl der Adoptionsbewerber, denen kein Kind vermittelt werden konnte, von 2.500 auf mehr als 15.000 jährlich. Die Adoptionsvermittlungsstellen hatten lediglich noch Schwierigkeiten, Adoptiveltern für ältere Kinder, die einen längeren Heimaufenthalt hinter sich hatten, oder solche Kleinkinder zu finden, die körperlich, vor allem aber geistig behindert waren. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert.