Adoptierte suchen ihre Herkunft

 

 

Regula Bott  (Vandenhoeck & Ruprecht 1995)

 

Vorwort

 

 

Alle an diesem Buch beteiligten Frauen wollen mit dieser Textzusammenstellung einen Beitrag leisten zu einer breiter werdenden öffentlichen Diskussion und Aufklärung über das Thema Adoption. Es war keine Absicht, ist aber sicher auch kein Zufall, dass sich ausschließlich Frauen äußern, wie so oft, wenn es um persönlich bewegende Gefühle geht.

 

Adoptionsvermittlungsstellen sind seit Jahren mit zunehmenden Anfragen von Adoptierten mit dem Wunsch, etwas über ihre Herkunftsfamilie zu erfahren, befasst. In ähnlicher Weise gilt das für Nachforschungen von leiblichen Müttern oder Eltern.

 

Obwohl die Inkognito-Adoption seit gut zehn Jahren kritisch hinterfragt wird – vor allem auf Druck der Adoptierten und der leiblichen Mütter -, tun sich viele andere daran beteiligte Personen nach wie vor schwer, das Anliegen von Adoptierten zu akzeptieren, sich darauf einzulassen und konkrete Hilfestellung bei solchen Auskunftsersuchen und Wünschen nach Kontaktaufnahme zu geben.

 

Und scheinbar gibt es gute Gründe für die Zurückhaltung: mit dem seit 1977 geltenden Adoptionsrecht wurde die Inkognito-Adoption als Regelfall eingeführt. Und die Adoptionspraxis in der Bundesrepublik ist auch heute noch überwiegend daran orientiert, die Anonymität aller Beteiligten zu wahren, um die Adoptivfamilie vor (vermeintlichen) Störungen durch die Herkunftsfamilie zu schützen und um ein von der Adoptionsvorgeschichte unbelastetes „normales“ Familienleben zu ermöglichen.

 

 

 

 

Nach Jahren des Schweigens haben alle Beteiligten Ängste, Zweifel und Skrupel, ob sie „alles wieder aufrühren“ dürfen, sind besorgt darüber, was sie möglicherweise anrichten und nicht auffangen können.

 

Nach der inkognito durchgeführten Voll-Adoption gelten Adoptierte rechtlich als nicht mehr verwandt mit ihrer Ursprungsfamilie, sie werden dieser gegenüber zu Fremden. Mit der Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde werden sie als leibliche eheliche Kinder der Adoptiveltern ausgewiesen. Die zweite Geburtsurkunde besiegelt amtlicherseits eine neue Identität, einschließlich einer Vornamensänderung auf Wunsch der Adoptiveltern, zuletzt 1992 noch einmal erleichtert gegenüber dem bis dahin geltenden Recht mit der Begründung, dem Wunsch künftiger Adoptiveltern solle Rechnung getragen werden, „mit dem geänderten Namens des Kindes dessen Vorzeit auszulöschen, um symbolisch einen gemeinsamen Anfang zu setzen.“

 

Staatlicherseits vorgesehen und anerkannt ist die Ausstellung einer neuen Identität ansonsten nur im Bereich der Spionage, für Agenten und Kronzeugen. Entsprechend stellt sich für viele Adoptierte die Suche nach der Herkunftsfamilie als ein mühseliges Spionieren und kriminalisiertes Auskundschaften dar, bei dem geradezu detektivische Fähigkeiten entwickelt werden (müssen). Die Aufdeckung der Adoption kann nach § 1758 BGB nur mit „Zustimmung des Annehmenden und des Kindes“ erfolgen. Somit bleiben Adoptierte ewig Kinder, fühlen sich und werden so behandelt: entmündigt ein Leben lang, fremdbestimmt, bevormundet, abhängig gehalten. Erwachsene Adoptierte, die keine Einverständniserklärung der Adoptiveltern vorlegen können oder wollen, erleben immer wieder, dass Adoptionsvermittlungsstellen ihnen jegliche Hilfestellung oder Informationsvermittlung vorenthalten. Das geschieht selbst dann, wenn der Vermittlungsstelle der Wunsch nach Informationen und Kontakten von Seiten der Herkunftsmutter oder –familie bekannt ist.

 

Die lebenslange Entmündigung gilt in gleicher Weise für die Herkunftsmütter, da sie bei Wünschen nach Informationsaustausch oder Kontaktaufnahme ebenso auf die Zustimmung der Adoptierten und der Adoptiveltern angewiesen sind, wobei es überwiegend die Adoptiveltern sind, die sich dem Anliegen verweigern oder gezielt eine Zustimmung der Adoptierten zu boykottieren wissen.

 

Es kommt immer noch vor, dass Anfragen von Herkunftsmüttern nicht an die erwachsenen Adoptierten weitergeleitet werden, weil Jugendämter meinen, leibliche Mütter hätten „für alle Zeiten den Anspruch verwirkt, dass die Behörden ihnen bei der Kontaktaufnahme helfen, selbst wenn das Kind inzwischen volljährig ist“ (Frankfurter Rundschau, 31.01.1994).

 

Bei der Schilderung ihrer Gefühle fällt eine Parallelität zwischen Adoptierten und Herkunftsmüttern auf: Verlust, Trauer, Schmerz, Verzweiflung, Ohnmacht und auch Wut sind übereinstimmende und sich wiederholende Begriffe. Ohne eine Gleichsetzung vornehmen zu wollen, schein sich darin die gemeinsame Grunderfahrung der Entmündigung und Fremdbestimmung auszudrücken. Auf der anderen Seite stehen in vergleichbarer Nähe zueinander die Adoptionsvermittlerinnen und Adoptiveltern auf der „Sonnenseite“ der gesellschaftlichen Anerkennung und Macht.

 

Adoptionsvermittlerinnen und –vermittler, die vielfach auch heute noch den Vorstellungen der Inkognito-Adoption verhaftet sind, räumen dem Schutz der Adoptivfamilie beziehungsweise der Adoptiveltern absoluten Vorrang ein. Eine Ursache dafür ist die verinnerlichte Norm von der „heiligen Familie“, mit der sie sich identifizieren und an deren Herstellung sie qua Amt und als Person so engagiert und überzeugt beteiligt waren. Die Aufspaltung von Bösem (Herkunftsfamilie) und Gutem (Adoptivfamilie) führt zur einseitigen Parteinahme und Verdrängung all dessen, was die eigenen (Adoptiv-)Familien-Ideale stören könnte. Die mangelnde Sensibilität für die Bedürfnisse der Adoptierten und deren Herkunftsfamilien wird zusätzlich begünstigt durch ein vorrangiges Eigeninteresse nach Absicherung innerhalb der Verwaltung. Die auch bei bestehender Rechtslage vorhandenen Spielräume werden nicht offensiv genutzt, sondern restriktiv ausgelegt, die Hürde für die Betroffenen eher noch mal höher gelegt. So führte ein gewisses, langsam zunehmendes Unbehagen an dem absoluten Schutz der Adoptiveltern Ende 1993 zu dem erstgemeinten Vorschlag von durchaus gutwilligen Vermittlern, „einen Ausnahmetatbestand, wenn besondere persönliche Gründe vorliegen“, einzuführen, der ihnen Auskunftserteilung an erwachsene Adoptierte ohne Zustimmung der Adoptiveltern ermöglichen würde.

 

Die Folge in der Praxis wäre, dass Adoptierte zusätzliche Begründungen bringen, sich für psychisch oder psychiatrisch erkrankt erklären, Atteste vorlegen oder sich anderes einfallen lassen müssten, mit dem Risiko, von Behörden einmal mehr als „psychisch nicht belastbar“ eingeschätzt und abgewiesen zu werden.

 

Einige Adoptierte kommen aufgrund derartiger Erfahrungen mit Behörden zu dem Rat, die Suche möglichst ohne Vermittlungsstellen durchzuführen, sich den dort zu erwartenden neuerlichen Verletzungen tunlichst nicht auszusetzen. Und es ist verblüffend – und beruhigend zugleich -, dass und wie Adoptierte auch ohne Jugendamtshilfe erfolgreich bei ihrer Suche sein können.

 

 

Bei den Identitätsproblemen von Adoptierten und ihrer Suche nach der Herkunftsfamilie fällt auf, dass es hierbei nicht so sehr um die biologische Blutsverwandtschaft, sondern vorrangig um die Aneignung der eigenen Geschichte als sozialen Geschehens geht, bei dem über sie verfügt worden ist ohne eigene Teilhabe. Es ist der Versuch der Rekonstruktion nicht erlebter Familiengeschichte, die zusätzlich befrachtet ist und verfälscht durch Tabus, (Teil-) Lügen, Ablehnung, Diskriminierung. Die Tabus und Lügen, Verleugnung und Verdrängung entstehen aus dem Bedürfnis der in der Regel ungewollt kinderlosen Adoptiveltern, nach außen und innen eine „normale“ Familie darstellen zu wollen. Ablehnung und Diskriminierung resultieren aus der Tatsache, dass Adoptierte überwiegend aus sozial benachteiligten Familien – der Anteil allein stehender Frauen bei den abgebenden Müttern ist überproportional hoch – in die sehr viel besser situierten Adoptivfamilien vermittelt werden. Die Kritik an der „Umverteilung der Bevölkerung im Kleinformat“ bebildert das zutreffend (vgl. dazu auch Swientek, die „Abgebende Mutter“). Das Status-Denken der Adoptiveltern, gepaart mit der Abwehr gegenüber der „schlechten“ Herkunftsfamilie, prägt mehr oder weniger bewusst die Einstellung zum Adoptivkind. Ängstliche oder drohende Äußerungen, eine subtile atmosphärische Vermittlung, dass die Adoptierten „nicht besser sind“ oder „nicht mehr erreichen werden“ als die leiblichen Mütter oder Eltern, scheinen eher die Regel als die Ausnahme zu sein.

 

Der Aneignung der eigenen Geschichte der Adoptierten steht der Verlust der simulierten Normalfamilie auf der Seite der Adoptiveltern gegenüber. Der Preis für die Simulation (Trennung, Trauer, Schmerz auf Seiten der Herkunftsmütter und der Adoptierten) fällt jetzt auf sie zurück; und das um so mehr, je stärker die jahrelange Abwehr zuvor war. Die zum Teil massiven Loyalitätskonflikte (erwachsener) Adoptierter scheinen das sehr direkt wiederzuspiegeln. Oft ist allein ihnen aufgebürdet, die künstliche Trennung von biologischer und sozialer Elternschaft zu entschlüsseln, Transparenz herzustellen, Empfindlichkeiten zu berücksichtigen, Schuldgefühle aufzufangen und dabei die eigene Ambivalenz auch noch zu bewältigen.

 

 

 

 

 

 

Adoptierte sind die einzige Gruppe von Menschen, denen staatlicherseits das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung vorenthalten beziehungsweise nur eingeschränkt zugestanden wird. Ihre Forderung, als Subjekte wahr- und ernst genommen zu werden, bedeutet, sich aus der lebenslangen fürsorglichen Umklammerung und Bevormundung durch Adoptiveltern und Adoptionsvermittlerinnen und –vermittler zu befreien, nicht länger Objekte von deren Interessen, Sicht- und Handlungsweisen zu sein.

 

Bei allem Verständnis für die Situation von Adoptiveltern und Adoptionsvermittlerinnen, die mit der Inkognito-Adoption nach ihrem Verständnis überzeugt das Beste für das Kind tun wollen, richtet sich die Forderung von Adoptierten und Herkunftsmüttern nach einer grundlegenden Änderung der Adoptionspraxis zwangsläufig gegen das bisherige Selbstverständnis und praktische Tun. Dabei kann und soll es nicht um individuelle Verurteilung und Schuldzuweisung gehen, sondern wichtig ist es, im gesellschaftlichen Kontext den historischen Wandel wahrzunehmen und daraus Konsequenzen zu ziehen.

 

Alle Erfahrung zeigt immer wieder, dass ein selbstkritisches Hinterfragen der eigenen Anschauungen und beruflichen und persönlichen Praxis schmerzhaft sein kann, weil Abschied genommen werden muss von Vertrautem.

 

Das kann einhergehen mit der Aufgabe von Privilegien, was bei der Adoption vor allem die Adoptiveltern betrifft. Der Status der „Normalfamilie“ muss bei der Lockerung oder Aufhebung des Inkognitos aufgegeben werden: „Räumt man bei der Interessenabwägung dem Prinzip des Kindeswohls den Vorrang ein, kommt man zu dem Ergebnis, dass eher Adoptiveltern der Verzicht auf die Simulation der biologischen Familie zumutbar ist, als dass das Adoptivkind den Preis dafür zahlen soll, dass die Adoptiveltern am Schein familialer Normalität festhalten“ (Hoffmann-Riem, „Das adoptierte Kind“):

 

Erste Ansätze hin zu Adoptionen, bei denen Herkunfts- und Adoptiveltern sich – unter Beibehaltung des Inkognitos – einmal treffen und eventuell verabreden, über die Vermittlungsstelle Briefe und Fotos auszutauschen, (so genannte „halboffene“ oder „geöffnete“ Adoptionen), sind, bei aller Bemühtheit der beteiligten Erwachsenen, mit Skepsis zu betrachten, weil das Inkognito nicht angetastet wird. Dementsprechend kommt auch die „offene Adoption“ mit vollständiger Aufhebung des Inkognitos in der Praxis kaum vor.

 

In einer Zeit, in der die Inkognito-Adoption bereits kritisch hinterfragt wurde, wurde mit dem „Gesetz zur Änderung adoptionsrechtlicher Vorschriften“ von 1992 sogar die Vornamensänderung des Kindes auf Wunsch der Adoptiveltern nochmals erleichtert. Nach § 1757 (2) 1 BGB sind jetzt nicht mehr „schwerwiegende Gründe“ für die Vornamensänderung erforderlich, sondern es reicht die Einschätzung, dass sie dem „Wohl des Kindes entspricht“.

 

Bei dieser Gesetzesänderung handelt es sich zunächst schlicht um den rechtlichen Nachvollzug einer längst durchgesetzten Praxis. Gleichzeitig ist aber der Verdacht nahe liegend, dass im Sinne der „Besitzstandswahrung“ der Entwicklung hin zur Lockerung des Inkognitos ein gewisser Riegel vorgeschoben werden sollte. Dazu passt, dass die in dem gleichen BGB-Paragraphen vorgesehene Möglichkeit, dem „neuen Familiennamen den bisherigen Familiennamen“ hinzuzufügen (seit 1992: voranzustellen oder anzufügen), „wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist“, so gut wie nie genutzt wird.

 

Auch von Fachleuten werden zum Teil noch anachronistisch anmutende Debatten über die nicht zu frühe Aufklärung des Adoptivkindes (z.B. Wieder in Harms/Strehlow, „Das Traumkind in der Realität“) geführt sowie vor der zu frühen Kontaktaufnahme mit der Herkunftsfamilie gewarnt (Swientek, „Wer sagt mir, wessen Kind ich bin?).

 

Die Vertröstungen an Adoptierte auf einen späteren, nicht näher bestimmten Zeitpunkt der Aufklärung und die Empfehlung, Kontaktaufnahmen erst nach der Pubertät zuzulassen, erwecken den Eindruck, dass die früher verbreiteten Vorurteile über die „Rücksichtslosigkeit“ und „Unzuverlässigkeit“ von Herkunftsmüttern heute ersetzt werden durch scheinbar so einfühlsame Warnungen vor der Überforderung von Adoptivkindern und jugendlichen Adoptierten in der Pubertät. Tatsächlich scheinen sich die Erwachsenen überfordert zu fühlen und wollen sich selbst vor der Auseinandersetzung mit der Realität schützen.

 

Der Vergleich zum heutigen Umgang mit Nichtehelichkeit, Scheidungs- und Stieffamilien ist nahe liegend und verdeutlicht einmal mehr, wie überholt die Geheimniskrämerei, das Hinauszögern von Aufklärung, Information und Kontaktaufnahmen bei Adoptivfamilien sein sollten.

 

Nach gut fünfzehnjähriger Erfahrung mit der Inkognito-Adoption und einer fast ebenso lange währenden kritischen Diskussion über die psychischen Folgen für viele der Betroffenen ist eine grundsätzliche Änderung der Einstellung und der Adoptionspraxis – einschließlich der gesetzlichen Grundlagen – geboten.