Abtreibung

 

 

Aus: „Tödliche Lehre“ von Wendell W. Watters – 1992

 

 

Ganz in Übereinstimmung mit ihrer Entschlossenheit, eine strenge Kontrolle über die Zeugungsorgane ihrer Anhänger auszuüben, machten vom 2. Jahrhundert an die frühen Kirchenväter Abtreibung zu einer genauso schweren Sünde wie Kindesmord. Die Grundlage des Verbots war die Lehre der sofortigen Beseelung, die besagte, dass, da die Seele direkt bei der Zeugung in den Körper kam, dem ungetauften Fötus nicht das Leben genommen werden durfte. Taufe war der Schlüssel. Aber während Abtreibung von beseelten Föten eine Sünde war, war es offensichtlich viele Jahrhunderte später in Ordnung, dass Spanier Säuglinge von Indianern in Mittelamerika tauften, und ihnen dann den Kopf einschlugen, so dass sie in den Himmel konnten, bevor sie Gelegenheit zum Sündigen hatten. Die damit im Widerstreit stehende Lehre der verzögerten Beseelung behauptete, dass die Seele nach acht Tagen in den weiblichen und nach 40 Tagen in den männlichen Embryo eintrat. Der Geschlechtsunterschied hatte etwas mit dem phallischen Knötchen (Tuberkel) im Embryo zu tun, dem Vorläufer des Penis, der nach 40 Tagen Schwangerschaft sichtbar wird. Wenn kein Tuberkel nach 80 Tagen Schwangerschaft da war, hatte Gott dem Embryo wahrscheinlich eine weibliche Seele gegeben.

 

 

 

 

 

LA CONQUISTA

 

 

 

 

Die Doktrin der sofortigen Beseelung herrschte während der ersten Jahrhunderte der Kirche vor, als sie um ihre Dominanz in Europa kämpfte; im Mittelalter, als die Kirche sich sicher fühlte, war die Doktrin der verzögerten Beseelung vorherrschend. Im 13. Jahrhundert schrieb Papst Innozenz III. einen Brief an einen Mönch, der seine Geliebte geschwängert hatte, in dem der Papst ihm riet, dass es nicht „regelwidrig“ sei, den Fötus abzutreiben, wenn er noch nicht belebt sei, d.h. beseelt. In der katholischen Kirche hielt diese entspannte Haltung mehr oder weniger bis 1869 an, als Papst Pius IX. in der Konstitution Apostolicae Sedis erklärte, dass der Unterschied zwischen dem geformten (beseelten) und dem ungeformten Fötus nicht mehr gültig sei; die Seele trat bei der Empfängnis in den Körper ein. Von nun an konnte Abtreibung in jedem Stadium der Schwangerschaft zur Exkommunikation führen.

 

Diese Kehrtwendung kann mit den gleichen demographischen Faktoren erklärt werden, die andere Aspekte der doktrinären Behandlung der Sexualität und Zeugung begründen. Im Jahre 1869 war der Vatikan in einen militärischen Kampf auf Leben und Tod mit den Verbänden des italienischen Nationalismus verwickelt. Die Heere Pius’ hatten die Kontrolle über den Staat des Papstes verloren, der 1848 ein Drittel der italienischen Halbinsel ausmachte. 1869 war dem Papst das übrig geblieben, was heute die Vatikan-Stadt ist. Der Papst wurde beinahe über Nacht von einem Liberalen zu einem enttäuschten Reaktionär; nachdem er soviel weltliche Macht verloren hatte, ging er daran, seine geistliche Kontrolle über die Katholiken überall zu verstärken. Pius folgte dem Edikt gegen Abtreibung mit der Einberufung des Ersten vatikanischen Konzils im Jahre 1870, auf welchem das Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit erklärt wurde, sehr zur Bestürzung für viele der anwesenden Bischöfe.

 

Ähnliche demographisch-politische Faktoren liegen der gesetzlichen Verankerung jedes weltlichen Antiabtreibungsgesetzes zugrunde. Das erste englische Gesetz gegen Abtreibung bekam 1803 Gesetzeskraft, das Gewohnheitsrecht (Common Law) vor dieser Zeit ging davon aus, dass Abtreibung, bevor die Frau fötale Bewegungen spürte, nicht ungesetzlich sei. Im Jahre 1801 wurde in England die erste Volkszählung durchgeführt, und man erkannte, dass die Bevölkerung nur halb so groß war wie die Frankreichs, mit dem es seit 1793 mit Unterbrechungen im Krieg lag, und mit dem es bis zur Schlacht von Waterloo 1815 weitere Kämpfe austrug. In der kurzen Ruhepause bei den Feindseligkeiten im Jahr 1803 war Britannien in einer verwundbaren Lage, ähnlich der, vor der es 1940 in Bezug auf Nazi-Deutschland stand. In jenem Klima, erzeugt in Englands unsicherer militärischer Situation, wurde das erste Antiabtreibungsgesetz verabschiedet. Diesem folgten strengere Antiabtreibungsgesetze in den Jahren 1828, 1837 und 1861, als die Briten versuchten, die Franzosen demographisch in Kanada und die Iren in Irland zu überfluten, und um ein endloses Arbeitsheer für ihre Fabriken zu Hause und Soldaten für die Verteidigung ihres wachsenden Empires in Übersee zur Verfügung zu haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In den Vereinigten Staaten wurde das erste Antiabtreibungsgesetz in Connecticut im Jahre 1922 erlassen, die Sorge hier war der ständige Verlust der Bevölkerung durch den Zug nach Westen. Andere Staaten folgten nach, als die Migration nach Westen zunahm und die einheimische Bevölkerung durch Immigranten aus Europa ersetzt wurde, deren höhere Geburtenrate Anlass zu ernsten Sorgen bei den einheimischen Politikern und Bürgern gab.

 

In Deutschland der frühen 30er Jahre wurde eine Kampagne, um die Abtreibungsgesetze zu liberalisieren, im Keime erstickt, als die Nazis an die Macht kamen; diese Ehrenmänner stempelten Abtreibung zu einem Verbrechen ab, auf das die Todesstrafe stand. In den frühen 20er Jahren hatten die Russen ihre Abtreibungsgesetze liberalisiert, hauptsächlich, um Frauen für das Arbeitsheer freizustellen.

 

Aber 1936, beeinflusst durch die Ereignisse in Deutschland, kehrte die Sowjetregierung ihre Haltung um und erklärte Abtreibung als illegal. Dieses Beispiel demographischer Angst stellte sich letzten Endes mehr als eine Behinderung denn als Hilfe heraus, als Hitler 1941 in Russland einfiel; die Kinder, die in der Zwischenzeit geboren worden waren, von Frauen, die eventuell eine Abtreibung vorgenommen hätten, waren alle unter vier Jahre alt. Die Abtreibungsgesetzgebung wurde 1955 wieder liberalisiert.

 

Ich habe den Kampf, der die Frauen von der Last der erzwungenen Schwangerschaften befreien sollte, in einer früheren Publikation dokumentiert: „Compulsory Parenthood“; im Interesse der Vollständigkeit werde ich diesen Kampf hier zusammengefasst schildern.

 

Schweden, zusammen mit anderen skandinavischen Ländern, war führend in der Liberalisierung der Abtreibungsgesetzgebung; dieses Land verabschiedete ein Gesetz, das die Entscheidung während der ersten zwölf Wochen zu einer reinen Angelegenheit der Frau machte, und legte die Beweislast für die Verweigerung einer Abtreibung auf die Schultern des Arztes. In den Vereinigten Staaten führten Jahrzehnte des Kampfes gegen die alten Anti-Abtreibungsgesetze durch feministische Gruppen und andere, die gegen Zwangsschwangerschaften antraten, zu der berühmten Entscheidung des Obersten Bundesgerichts in Sachen Roe gegen Wade im Jahre 1973, welche alle derartigen Gesetze im Lande außer Kraft setzte, und Abtreibung auf Wunsch für amerikanische Frauen zur Realität werden ließ, abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Einrichtungen. Jedoch sind viele Kliniken, die im Zuge der historischen Entscheidung eröffnet wurden, mit Bomben und Brandanschlägen durch christliche Selbstschutzgruppen angegriffen worden. Und im Zuge von erst kürzlich vorgenommenen Ernennungen zum Obersten Bundesgericht und bei einem zunehmend konservativen und intoleranten politischen Klima ist die Wahlfreiheit bezüglich Schwangerschaftsabbruch in den Vereinigten Staaten vielleicht gefährdet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Jahre 1969 ist Kanadas altes Abtreibungsrecht, das direkt von Gesetzen aus dem England des 19. Jahrhundert abstammt, geändert worden, um Abtreibungen in „als berechtigt anerkannten und zugelassenen Krankenhäusern“ zu gestatten, wenn „die Fortdauer der Schwangerschaft die Gesundheit oder das Leben (der Mutter) gefährdet oder gefährden würde, vorausgesetzt, ihr Antrag war durch ein therapeutisches Abtreibungskomitee genehmigt worden. Wenige Krankenhäuser richteten derartige Komitees ein, daher waren viele kanadische Frauen gezwungen, in die Vereinigten Staaten zu fahren oder sich an Dr. Henry Morgentaler zu wenden, der in den frühen 80er Jahren in Montreal eine Klinik einrichtete. Er wurde dann von der liberalen Regierung der Provinz Quebec in einem Anfall demographischer Angst arrestiert, als man merkte, dass die dortige Geburtenrate die niedrigste in Kanada war.

 

Morgentaler wurde bei seinem Prozess freigesprochen, aber das Appellationsgericht der Provinz Quebec kassierte das Urteil und schickte ihn ins Gefängnis. Dieses Urteil ging vor dem Obersten Bundesgericht Kanadas in Berufung, wo die Mehrheitsentscheidung das Urteil des Appellationsgerichts von Quebec bestätigte. Dr. Morgentaler war zehn Monate im Gefängnis. Der Abschnitt des Strafgesetzbuches, der Appellationsgerichten eine derartige Macht gibt, wurde noch niemals vorher in der kanadischen Geschichte angewandt; die Furore, die als Reaktion auf eine derartige Verletzung von grundlegenden Menschenrechten ausgelöst wurde, führte dazu, dass dieser Abschnitt des Strafgesetzbuches durch das kanadische Parlament aufgehoben wurde.

 

 

 

                      

 

 

Dr. Henry Morgentaler:

Every Mother a willing Mother, Every Child a wanted Child!

 

 

 

Aber im Jahre 1989 brachte die kanadische Bundesregierung den Gesetzentwurf C-43 ein, der Abtreibung wieder ins Strafgesetzbuch gebracht hätte, und Abtreibung nur legalisiert hätte, wenn der Arzt der Patientin sicher war, dass die Fortsetzung der Schwangerschaft eine Gefahr für die „Gesundheit“ der Frau darstellt. Die Abtreibungskomitees der Krankenhäuser existierten nicht mehr; Ärzte, die das Gesetz „brachen“, konnten haftbar gemacht werden und für zwei Jahre ins Gefängnis gehen, wahrscheinlich für die Durchführung einer Abtreibung bei einer Frau, bei der die Gesundheit nicht durch eine Fortsetzung der Schwangerschaft gefährdet war. Da die Fähigkeit auf einer Fall-zu-Fall-Basis beruhte und es fast unmöglich ist, Vorhersagen zu treffen, wie eine Frau reagiert, wenn sie gezwungen ist schwanger zu bleiben, wurde das Gesetz im wesentlichen ein Freibrief für Kreuzzügler, die gegen die Wahlmöglichkeit waren, um Ärzte damit zu plagen, was sie auch zu tun versprachen. Die Gesetzesvorlage C-43 passierte das Unterhaus. Sie hatte jedoch ein interessantes Schicksal im nichtgewählten Senat, wo sie an einem knappen Abstimmungsergebnis scheiterte. Gegen die Gesetzesvorlage bestand ein besorgtes „Bündnis“ von Kräften für und gegen Selbstbestimmung bei Schwangerschaft, jede Seite war aus völlig entgegengesetzten Gründen dagegen; Politik bringt tatsächlich die seltsamsten Bettgenossen hervor.

 

Die religiöse Fraktion gegen die Selbstbestimmung in der Abtreibungsdebatte (die selbst ernannte Pro-Leben-Aktivisten) kämpft gegen den Trend für ein liberaleres Gesetz. Obwohl einige der gemäßigteren christlichen Bekenntnisse die Haltung für die Selbstbestimmung unterstützen, stellen die Katholiken und die Fundamentalisten große Mittel für die gegen die Selbstbestimmung gerichtete Bewegung zur Verfügung. Mittel, ohne die sie nicht funktionieren könnten. Große Teilnehmerzahlen bei den Versammlungen gegen Abtreibung sind immer das Ergebnis, wenn von den Kanzeln aus Druck gemacht wird.

 

Trotz der Unterstützung der Sache gegen die Selbstbestimmung nehmen Katholiken Abtreibungen vor, die prozentual ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung entsprechen. Die Kirche, in dem Wissen, dass sie die Macht über ihre Herde verliert, schlägt wie ein sterbender Drache mit seinem Schwanz um sich und unterstützt Politiker darin, weltliche Gesetze einzusetzen, um ihre schwindende Kraft der „freundlichen“ Überredung zu unterstützen.

 

Es wäre tollkühn, bezüglich des etwaigen Ergebnisses der Abtreibungsdebatte in der westlichen Welt hoffnungsvoll zu sein. Das Pendel kann sich sehr leicht zur restriktiven Seite der Gesetzgebung bewegen, wie das in Rumänien im Jahre 1966 geschah. 1957 wurde in diesem Lande ein liberales Abtreibungsgesetz verabschiedet; als Konsequenz sank die Geburtenrate dramatisch (von 22,9 pro tausend der Bevölkerung im Jahre 1957 auf 14,3 im Jahre 1966). In einem Anfall von demographischer Angst, verabschiedete die Regierung plötzlich ein sehr restriktives Gesetz, das es beinahe unmöglich machte, in Rumänien eine Schwangerschaft legal abzubrechen. Die Auswirkung auf die Geburtenrate war überwältigend, sie stieg auf 27,3 pro tausend der Bevölkerung im Jahre 1967. Zusammen mit der Zunahme der Geburten – was den Politikern zweifelsohne gefiel – kam eine Zunahme der Säuglings- und Müttersterblichkeit und Krankheitsanfälligkeit, die in der Überlastung des Gesundheitswesens und der Zunahme illegaler Abtreibungen begründet lag.

 

 

 

 

 

 

 

Die Leute, die gegen Eigenverantwortung bei der Schwangerschaft sind, sollten erkennen, dass es in ihrem eigenen Interesse ist, mit den Gruppen, die sich für Eigenverantwortung einsetzen, zusammenzuarbeiten, um den Staat dahin zu bringen, die Abtreibungsgesetzgebung nicht als ein demographisches Sicherheitsventil zu benutzen. Die Annahme, dass der Staat diese Frage schon gesetzlich auf seine Art regeln wird, ist eine zweischneidige Angelegenheit. Während viele gute Christen dafür arbeiten, dass der Staat ein Gesetz erlässt, das Abtreibungen verbietet, sehen sie nicht, dass die gleiche Regierung unter anderen demographischen Bedingungen Gesetze erlassen könnte, die Frauen zwingen, gegen ihren Willen Abtreibungen durchzuführen. Was jetzt in China geschieht, könnte auch hier vorkommen.

 

 

 

 

 

One child only!